Weihnachtskrippen in Rathäusern und anderen staatlichen Verwaltungen haben in Frankreich einen Streit ausgelöst. Am Freitag befassten sich Gerichte bei Paris und in Südfrankreich mit der Forderung von Anhängern des Laizismus, dass die christlichen Weihnachtskrippen in Rathäusern nichts zu suchen hätten und abgebaut werden müssten. Einen ersten Fall hatte es bereits im Westen Frankreichs gegeben.

Hintergrund ist der strikte Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche. Die Verfechter dieser laizistischen Tradition sehen in den Weihnachtskrippen einen Verstoß gegen das Verbot religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen.

Vor wenigen Tagen hatte ein Gericht in Nantes entschieden, der Generalrat des Départements Vendée müsse die Krippe in seinen Räumen wieder abbauen. Der Generalrat ging in Berufung.

Ein Gericht in der Stadt Melun bei Paris befasste sich nun mit einer Klage der Vereinigung der Freidenker von Seine-et-Marne, die bereits Ende 2012 eine Beschwerde gegen das Rathaus wegen "Kompetenzüberschreitung" eingereicht hatte. Dort weigert sich der konservative UMP-Bürgermeister Gérard Millet seit Jahren, der Forderung nach einem Verzicht auf eine Weihnachtskrippe im Hof des Rathauses nachzukommen.

"Seit 2005 sagen wir ihm jedes Jahr, dass in dieser Krippe ein kleiner Jesus liegt und dass es nicht nur Christen in Melun gibt", sagte Gérard Docquin, der Sekretär der Vereinigung. Der Bürgermeister müsse mehr noch als andere die Gesetze der Republik respektieren.

Krippe ist "kein religiöses Symbol, sondern eine Tradition"

Im Rathaus von Melun kann man die Aufregung um die Krippe dagegen nicht verstehen. "Diese Weihnachtskrippe ist kein religiöses Symbol, sondern Ausdruck eines religiösen Ereignisses. Das ist eine Tradition", sagte der Anwalt des Rathauses, Mathieu Pagnoux.

Der staatliche Berichterstatter widersprach dem bei der Anhörung allerdings. Er sprach sehr wohl von einem "religiösen Symbol", noch dazu weil der Stab eines der drei Heiligen Könige die Form eines Kreuzes habe – das Bischofssymbol in der katholischen Religion. Er empfahl daher den Abbau der Krippe. Das Gericht, das häufig den Empfehlungen der staatlichen Berichterstatter folgt, gibt seine Entscheidung am Montag bekannt.

Mit einem ähnlichen Fall befasste sich am Freitag auch das Verwaltungsgericht von Montpellier in Südfrankreich. Es prüfte den Fall der Weihnachtskrippe in der Stadt Béziers. Dort hatte sich Bürgermeister Robert Ménard, der im März mit Unterstützung des rechtsextremen Front National gewählt worden war, geweigert, die Weihnachtskrippe wieder abzubauen.

Das Gericht wies am Freitag schließlich die Klage eines Einwohners von Béziers und der Menschenrechtsliga ab. In der Urteilsbegründung hieß es, es bestehe keine Dringlichkeit, weil nichts auf "die Störung der öffentlichen Ordnung" hindeute. Die Anhörung habe nicht erbracht, dass der Aufbau einer Weihnachtskrippe im Rathaus "die Prinzipien der Laizität und Neutralität" verletze.