Missbrauch: Vatikan weist UNO-Kritik zurück

Der Vatikan hat den Vorwurf des UNO-Kinderschutzkomitees (UNCRC) zurückgewiesen, unzureichend gegen sexuellen Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche vorzugehen.

Der Vatikan habe alle notwendigen rechtlichen Instrumente geschaffen, um der UNO-Kinderschutzkonvention Geltung zu verschaffen, heißt es in einer Erklärung, die am Freitag veröffentlicht wurde. Die Kirchenleitung könne jedoch nur solche Fälle strafrechtlich verfolgen, die vatikanische Staatsbürger beträfen, heißt es darin.

„Kein normaler Staat“

„Der Heilige Stuhl hat die Kinderschutzkommission nicht im Namen aller Katholiken auf der Welt unterzeichnet“, so der Vatikan. Für die Anwendung der Konvention auf den Territorien anderer Staaten sei er deshalb nicht zuständig. Mit einer solchen Forderung verkenne das UNO-Kinderschutzkomitee den besonderen Charakter des Heiligen Stuhls. Als Leitungsorgan der katholischen Kirche sei dieser kein normaler Staat.

Die Antwort an die UNO-Kinderschutzkommission erfolgt just einige Tage nachdem im Vatikan erstmals ein Strafprozess gegen einen vatikanischen Staatsbürger wegen Kindesmissbrauchs eingeleitet wurde. Dem ehemaligen Nuntius in der Dominikanischen Republik, Jozef Wesolowski werden Missbrauch von Minderjährigen und Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen - mehr dazu in Zeitung: Kinderpornoarchiv bei Ex-Erzbischof Wesolowski.

UNO: Täter bleiben oft straffrei

Das UNO-Kinderschutzkomitee hatte in seinem im Februar veröffentlichten Bericht vor allem bemängelt, dass Sexualstraftäter in der katholischen Kirche häufig straffrei blieben. Der Vatikan hatte sich als Unterzeichner der Kinderschutzkonvention erstmalig einer turnusgemäßen Evaluierung durch das UNCRC unterzogen. Am 16. Jänner erörterten das UNO-Komitee und Vatikan-Vertreter in Genf offene Fragen, unter anderem zu Kinderpornografie, Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Diskriminierung von Mädchen.

Zugleich verwahrte sich der Vatikan in seinen „Anmerkungen zu den abschließenden Beobachtungen des Kinderschutzkomitees“ gegen die Behauptung, dass Teile des Kirchenrechts gegen die UNO-Kinderschutzkonvention verstießen. Nach Ansicht des Komitees betrifft das insbesondere das Recht von Kindern auf Schutz vor Diskriminierung, Gewalt und allen Formen sexuellen Missbrauchs.

religion.ORF.at/KAP

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