Gotteslästerung

Burka-Verbot Der Vollschleier ist kein religiöses Symbol, sondern mehr ein Zeichen für den Missbrauch der Religion
Ausgabe 28/2014
Verschleierung ist mancherorts omnipräsent
Verschleierung ist mancherorts omnipräsent

Foto: Joel Saget/ AFP/ Getty Images

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Das französische Gesetz zum Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum widerspricht nicht der Menschenrechtskonvention. Das ist heikel und doch konsequent. Die Würde des Menschen wird angetastet, wenn er als Individuum unsichtbar ist. Das Verbot ist keine Verteidigung westlicher Werte, sondern des universellen Humanismus. Ähnliche Gesetze gibt es nicht nur in Europa, sondern auch in Ägypten, Tunesien, Syrien und – durch das Kopftuchverbot verschärft – in der Türkei.

Die Burka oder der Nikab mit Sehschlitz sind keine traditionell islamischen Frauenkleider. Erst unter dem erzreaktionären Sultan Abdülhamid verbreiteten Ende des 19. Jahrhunderts Gelehrte in Konstantinopel ein fatales Menschenbild, das beiden Geschlechtern ein Armutszeugnis ausstellt: Männer als triebhafte Wesen, die nichts vom Weibe sehen dürfen, da sie sonst zu zügellosen Draufgängern werden. Frauen reduziert auf Sexualobjekte, teuflisch verführerisch und an Vernunft mangelnd, die Aura einer Scham, die nur durch völlige Verhüllung gelindert werden kann.

Letztlich steckt hinter jeder vollverschleierten Frau diese ärgerliche Botschaft. Der Vollschleier ist kein religiöses Symbol, sondern ein Symbol für den Missbrauch der Religion. Er wird weder vom Koran noch von der Sunna gefordert. Erst fundamentalistische Eiferer haben die Geschlechtertrennung zur tradierten Lebenspraxis gemacht und der Religion aufgezwungen.

Wer hier meint, Freiheitsrechte verteidigen zu müssen, der soll doch mal für eine Stunde eine Burka tragen. Ich habe dies im Jemen getan, das Foto davon hat keine Beweiskraft. Die allermeisten der schwarzen Gewänder sind in den ärmeren arabischen Ländern weder aus Seide noch aus Baumwolle, sondern aus Kunststoff. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass jeder Atemzug den undurchlässigen Stoff auf lästige Weise vor die Nasenlöcher oder den Mund zieht. Unter der glühenden Sonne litt ich schnell an Hitzestau, der Schweiß rann in Bächen an mir herab, und ich fragte die mich begleitende Jemenitin, ob dies nur mir so ginge. Sie verneinte, in ihre Arztpraxis kämen nur Patientinnen mit unvermeidlichem Schweißgeruch, sie seien zu diesem demütigenden Zustand verdammt. Wie im Restaurant, wo sie nicht wie die Männer mit Messer und Gabel essen können. Eine Hand wird ja dazu gebraucht, den Schleier ein wenig zu lüften, um mit der anderen akrobatisch die Gabel unter den Stoff zu balancieren.

Trotz dieser den Alltag knebelnden Folgen ist nicht zu bestreiten, dass die meisten Frauen sich aus eigenem Willen verschleiern. Nicht nur die Gefahr, in den streng islamischen Ländern beschimpft, bespuckt oder gar mit Säure begossen zu werden, spielt eine Rolle. Wenn die Mädchen von klein auf verinnerlichen, das Bedecken des Gesichtes brächte sie Gott näher und schütze vor seiner höllischen Strafe, werden sie natürlich das tiefe Bedürfnis haben, sich zu vermummen. Statt ihnen die zweifelhafte Freiheit zu gewähren, in ihrem unkomfortablen Glauben zu verharren, sollte man sie darüber aufklären, dass es in den heiligen Schriften keinen Zusammenhang von Schleier und Gott gibt.

Kann Gott denn wollen, dass ein Teil seiner Schöpfung wie eine aufreizende Peinlichkeit verborgen werden muss? Es soll Ehrfurcht sein, und wirkt auf viele doch wie Gotteslästerung. Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt, Religionsfreiheit „im Interesse der öffentlichen Moral“ gesetzlich zu beschränken. Das Gericht hätte den Mut haben sollen, sich darauf zu berufen. Weil der Gesichtsschleier für eine menschenverachtende Moral steht.

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