Zum Inhalt springen

Illegales CIA-Gefängnis in Polen Menschenrechtsgericht sieht Warschau als Mittäter

Die Regierung in Warschau trägt eine Mitverantwortung für die illegale Inhaftierung von Terrorverdächtigen in CIA-Gefängnissen auf polnischem Boden. Das entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen für die illegale Inhaftierung von zwei Terrorverdächtigen in einem geheimen CIA-Gefängnis mitverantwortlich gemacht. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Regierung in Warschau am Donnerstag an, jedem der Kläger 100.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die polnischen Behörden hätten dem US-Geheimdienst CIA Ende 2002 bei der Inhaftierung der Männer auf einem Gelände des polnischen Geheimdienstes im Nordosten des Landes geholfen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest. Damit hätten sie den CIA-Agenten die Möglichkeit gegeben, die heute 43 und 49 Jahre alten Kläger auf polnischem Territorium zu foltern.

Die Männer sollen in Stare Kiejkuty im Masurengebiet festgehalten worden sein. Bei einem von ihnen soll es sich um den Terrorverdächtigen Abd al-Rahim al-Naschiri gehandelt haben. Der Saudi-Araber war von der CIA festgesetzt worden, weil er unter anderem im Verdacht stand, an dem Anschlag auf das US-Kriegsschiff "USS Cole" im Oktober 2000 beteiligt gewesen zu sein. Bei dem anderen Kläger handelt es sich um einen staatenlosen Palästinenser namens Abu Subaida. Naschiri gab später an, Scheinexekutionen erlitten zu haben.

Kläger sind in Guantanamo inhaftiert

Die polnischen Behörden hätten auch geduldet, dass die CIA die Männer anschließend in das US-Gefangenenlager von Guantanamo auf Kuba ausflog, obwohl ihnen dort weitere Misshandlungen drohten. Polen habe sich damit der "Mittäterschaft" schuldig gemacht.

Die Kläger wurden nach sechs und neun Monaten Haft nach Guantanamo gebracht, wo sie noch heute einsitzen. Keiner von ihnen wurde in den USA bisher vor Gericht gestellt.

Präsident Polens war zur fraglichen Zeit Aleksander Kwasniewski, Regierungschef der Linkspolitiker Leszek Miller. Beide bestritten, von einem möglichen CIA-Gefängnis gewusst zu haben. Das Gelände soll jedoch eigentlich dem polnischen Geheimdienst gehört haben, der es auf Grundlage eines Abkommens der CIA überließ. Seit 2008 läuft in Polen eine Untersuchung der Angelegenheit.

Gegen das Urteil vom Donnerstag können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen und eine Überprüfung durch die 17 Richter der Großen Kammer in Straßburg beantragen.

ler/AFP