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CIA-Gefängnis: Folter mit Folgen: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Polen
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
dpa/Rolf Haid Der Eingangbereich des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.
Polen hat dem US-Geheimdienst CIA bei der illegalen Inhaftierung zweier Terrorverdächtiger geholfen und damit gegen das Folterverbot verstoßen. Warschau muss den beiden Klägern - einem Saudi und einem Palästinenser - jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Polen hat dem US-Geheimdienst CIA bei der illegalen Inhaftierung zweier Terrorverdächtiger geholfen und damit gegen das Folterverbot verstoßen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg. Demnach muss Warschau den beiden Klägern - einem Mann aus Saudi-Arabien und einem Palästinenser - jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Menschenrechtler begrüßten das Urteil.

Die polnischen Behörden hätten die CIA Ende 2002 bei der Inhaftierung der Männer auf einem Militärstützpunkt im Nordosten des Landes unterstützt, urteilten die Straßburger Richter. Sie hätten bei der Vorbereitung des Einsatzes, der Landung der Maschine mit den Festgenommenen und bei deren Weitertransport geholfen. Damit hätten sie den CIA-Agenten die Möglichkeit gegeben, die heute 43 und 49 Jahre alten Kläger zu foltern.

Waterboarding
dpa/Amnesty International Bild 2/8 - Nachgestellte Szene aus dem Amnesty International-Film „Stuff of Life“: Die CIA sprach damals offiziell von „harschen Verhörmethoden“, Kritiker nannten es Folter.
Folterung
dpa/Amnesty International Bild 3/8 - Nachgestellte Szene aus dem Amnesty International-Film „Stuff of Life“: Obama hatte die „harschen Verhörmethoden“ im Anti-Terror-Kampf nach seinem Amtsantritt 2009 beendet.
Bush
dpa/Stefan Zaklin Bild 6/8 - Präsident Bush gibt 2006 erstmals CIA-Gefängnisse zu: Die Veröffentlichung eines Geheimberichts dürfte erneut eine nationale Debatte über eines der dunkelsten Kapitel im „Krieg gegen den Terror“ auslösen.
Fußfesseln
dpa/Brennan Linsley Bild 7/8 - Fußfesseln im Gefangenenlager Guantanamo Bay: Die Verhörmethoden waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zumeist in geheimen CIA-Gefängnisse angewendet worden.
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Warschau habe sich der "Mittäterschaft" schuldig gemacht

Polen habe auch geduldet, dass die CIA die Männer anschließend in das US-Gefangenenlager von Guantanamo auf Kuba ausflog, heißt es in dem Urteil weiter. Warschau habe sich damit der "Mittäterschaft" schuldig gemacht. Unter anderem habe Polen gegen das Folterverbot sowie gegen die Grundrechte auf Freiheit und auf einen fairen Prozess verstoßen. Die beiden Männer warten bis heute in Guantanamo auf ihren Prozess. Dem aus Saudi-Arabien stammenden Mann droht in den USA die Todesstrafe.

Die Aussagen der Männer über die in Haft erlittene Folter seien glaubwürdig, heißt es in dem Urteil. Sie stimmten mit einem Bericht der CIA über Verhörmethoden überein, die von 2001 bis Oktober 2003 praktiziert wurden. Ihren Anwälten zufolge wurden die Kläger während ihrer Haft in dem CIA-Geheimgefängnis unter anderem mit simulierten Hinrichtungen gefoltert.

Die USA verdächtigen einen der Männer, im Oktober 2000 im Jemen ein Attentat gegen ein Schiff der US-Marine organisiert zu haben. Der zweite Beschuldigte war nach Überzeugung der US-Fahnder einer der Anführer des Terrornetzwerks Al-Kaida, das für die Anschläge vom 11. September 2001verantwortlich gemacht wird. Nach diesen Anschlägen begann die CIA mit den sogenannten außergerichtlichen Festnahmen und Inhaftierungen in Geheimgefängnissen.

Polen kritisiert Urteil zu geheimen CIA-Gefängnissen  

Die polnische Regierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu geheimen CIA-Gefängnissen im Land kritisiert. Regierungssprecherin Malgorzata Kidawa-Blonska sagte am Freitag im Sender TVN 24, Polen "bedauere" das Urteil. "Das Gericht hätte mit dem Urteil bis zum Abschluss der Ermittlungen der polnischen Staatsanwaltschaft warten können." Die Straßburger Richter hatten Polen mitverantwortlich für die illegale Inhaftierung eines Palästinensers und eines Terrorverdächtigen aus Saudi-Arabien im Jahr 2003 gemacht. Jeder der Männer soll daher von Polen mit 100 000 Euro entschädigt werden.  

Die Regierung hat nach Angaben der Sprecherin noch nicht entschieden, ob sie Berufung einlege. "Aber wir müssen die Sache aufklären." Auch wenn es in mehreren Ländern geheime CIA-Gefängnisse gegeben haben soll, sei Polen das einzige Land, das in dieser Sache Ermittlungen führe. Die geheim geführten Ermittlungen dauerten so lange, "weil sich die Zusammenarbeit mit den Amerikanern schwierig gestaltet."

Polen ist nicht das einzige europäische Land, dem vorgeworfen wird, diese illegale Praktiken geduldet oder sogar unterstützt zu haben. Ähnliche Klagen sind derzeit vor dem Straßburger Gericht gegen Rumänien und Litauen anhängig.

Im Dezember 2012 war Mazedonien in Straßburg zu einer Schmerzensgeldzahlung von 60.000 Euro an den Deutsch-Libanesen Khaled El Masri verurteilt worden. Er wurde im Januar 2004 in der mazedonischen Hauptstadt Skopje festgenommen, der CIA übergeben und später in einem Gefängnis in Afghanistan misshandelt worden. Die US-Agenten hatten ihn fälschlicherweise der Verbindungen zu Al-Kaida verdächtigt.

Das Urteil gegen Polen wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Warschau kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.

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