Frage: Frau Schwesig, hat die Empörung über den Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorangebracht?

Manuela Schwesig: Der Fall hat uns deutlich gemacht, dass wir eine Lücke im Strafrecht hatten. Deshalb hat der Justizminister reagiert und wir verabschieden am heutigen Mittwoch im Kabinett die Reform des Sexualstrafrechts. Wir müssen viel konsequenter gegen sexuelle Gewalt an Kindern vorgehen. Wir werden es nicht mehr hinnehmen, dass Nacktbilder von Kindern gehandelt werden, um auf ihrem Rücken schmutzige Geschäfte zu machen. Das wird künftig strafbar sein. Damit werden die Ermittlungsmöglichkeiten gegen Kinderpornografie ebenfalls verbessert

Frage: Warum ist die Ausweitung der Verjährungsfristen notwendig?

Schwesig: Ich unterstütze die Änderungen, die Heiko Maas nun einbringt, sehr. Denn damit wird für die Betroffenen sexueller Gewalt, die heute im mittleren Lebensalter sind, überhaupt erst eine Aufarbeitung ihrer traumatischen Erfahrung möglich. Viele brauchen sehr lange, um darüber überhaupt sprechen zu können. Bisher hieß es dann häufig, der Fall sei schon längst verjährt. Das empfanden die Betroffenen häufig wie eine Wiederholung des Missbrauchs. Sie hatten endlich den Mut, die Tat anzusprechen, aber der Staat wies sie zurück. Deshalb werden künftig schwerste Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor Vollendung des 50. Lebensjahres der Betroffenen verjähren.

Frage: Helfen schärfere Gesetze, solange es zum Beispiel im Bundeskriminalamt und in Landeskriminalämtern nicht genügend Ermittler gibt, die Händler oder Konsumenten von Kinderpornografie verfolgen?

Schwesig: Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, wenn es nicht angewendet wird. Wir haben ein Vollzugsproblem. Kriminalbeamte aus Bund und Ländern haben mir erklärt, dass nicht genügend Experten für diesen hochsensiblen Bereich abgestellt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie liegen bleiben, weil nicht genügend Personal da ist.

Frage: Wie könnte das sichergestellt werden?

Schwesig: Wenn wir jetzt das Sexualstrafrecht verschärfen, sollten Bund und Länder prüfen, ob genügend Personal zur Verfolgung der Taten zur Verfügung steht. Die Zahl der Fälle steigt drastisch an, darauf müssen wir reagieren. Diese Arbeit ist für die Beamten sehr belastend, es ist auch notwendig, dass sie jederzeit Zugang zu Supervision und Beratung haben.

Frage: Was ist der Beitrag der Familienministerin zum Kampf gegen sexuelle Gewalt?

Schwesig: Ein Gesamtkonzept zum Schutz vor sexueller Gewalt, das ich zum Jahresempfang des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs kommende Woche vorstelle. Darin wird neben dem Strafrecht vor allem auch die Prävention gestärkt, damit es möglichst gar nicht erst zu solchen Übergriffen gegen Kinder kommt. An drei Stellen setzen wir an. Wir werden durch eine gesetzliche Verpflichtung sicherstellen, dass Ermittlungsbehörden und Jugendämter besser zusammenarbeiten, zum Beispiel wenn bei Durchsuchungen wegen Kinderpornografie festgestellt wird, dass Kinder im Haushalt des Verdächtigen leben.

Wir wollen Kinder aufklären und stark machen, damit sie besser geschützt sind. Wir haben dazu unter dem Titel "Trau dich" ein Theaterprojekt an Schulen ins Leben gerufen, das wir auch in den nächsten Jahren in verschiedenen Bundesländern anbieten werden. Und wir wollen mit Tätertherapien die Opfer schützen. Deshalb weiten wir das Projekt "Kein Täter werden" an der Berliner Charité auf Jugendliche aus. Wir wollen Menschen mit pädophilen Neigungen möglichst frühzeitig helfen.