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Verfahren wirft Fragen auf: Geheimnisverrat bei Wulff-Prozess? Anzeige!
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Ein Bonner Anwalt hinterfragt, ob die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundespräsidenten einwandfrei abgelaufen sind. Ob sie angemessen waren oder ob Steuergeld verschwendet wurde. Nun befasst sich die Staatsanwaltschaft in Göttingen mit seiner Anzeige. 

Bekommt der Fall Wulff noch ein juristisches Nachspiel? Das niedersächsische Justizministerium hat die Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig beauftragt, sich mit der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger zu befassen. Diese hatte der Bonner Jurist Gernot Fritz gestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft schaltete daraufhin die Staatsanwaltschaft in Göttingen ein. Diese erklärte gegenüber FOCUS Online, die Anzeige werde auf ihre strafrechtliche Relevanz hin überprüft. Daraufhin werde entschieden, ob weitere Ermittlungen aufgenommen würden.

"Kreis der Wissensträger klein und eingrenzbar"

Fritz, der bis 1999 stellvertretender Leiter des Bundespräsidialamtes war, hat sich unterdessen direkt an den Generalstaatsanwalt in Braunschweig gewandt, um ihm Hinweise zukommen zu lassen, die er aufgrund der Berichterstattung über seine Strafanzeige auf FOCUS Online erhalten habe. Mit Blick auf seinen Verdacht, Amtsträger könnten Geheimnisse weitergeleitet haben, greift Fritz in seinem Brief zwei Vorgänge auf. Zum einen geht es um die Informationen zum Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten. Der Jurist kommt hier zu dem Schluss, „dass ausschließlich Amtspersonen als Informanten der Presse in Betracht kommen“. Er fordert darum, die Ermittlungen auch auf die seinerzeit im niedersächsischen Justizministerium mit dem Verfahren befassten Personen auszuweiten.

Zum anderen geht es um die Entscheidung der Staatsanwälte, die Anklage gegen Wulff auf den Vorwurf der Bestechlichkeit auszudehnen. Hier sei der Kreis der Wissensträger damals „sehr klein und eingrenzbar“ gewesen, deshalb könnten die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats „hier auf wenige Personen beschränkt werden“.

Telefonkontakte und Mails prüfen

Der Jurist hält es „angesichts der Schwere des Verdachts“ für „unabdingbar“, die dienstlichen Telekommunikationsverbindungen und den E-Mail-Verkehr aller beteiligten Amtsträger in dem entsprechenden Zeitraum zu überprüfen. „Nachdem im Zuge der Ermittlungen gegen Herrn Wulff mindestens 37 Telefonanschlüsse entsprechenden Überprüfungen unterzogen worden waren, dürfte eine entsprechende Nachkontrolle der dienstlichen Aktivitäten der befassten Beamten nicht unangemessen sein“, schreibt Fritz.

Darüber hinaus hat der Bonner Anwalt den Präsidenten des niedersächsischen Landesrechnungshofes aufgefordert, den Fall im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen das Landeshaushaltsrecht zu prüfen. Er verweist darauf, dass vier Staatsanwälte und 24 Beamte des Landeskriminalamtes 14 Monate mit den Ermittlungen beschäftigt waren. „Angesichts der Tatsache, dass der in Rede stehende Tatverdacht gegen Herrn Wulff zeitlich und örtlich eng eingrenzbare Vorgänge betraf, war dieser exzessive Ermittlungsaufwand ein offensichtlicher und grober Verstoß gegen das Übermaßverbot, so dass auch die haushaltsrechtliche Zulässigkeit erheblichen Zweifeln unterliegt.“ Sollte der Landesrechnungshof diese Zweifel bestätigen, sei zu prüfen, ob der Tatbestand der Untreue erfüllt werde.

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