CIA-Gefängnis: Polen will Straßburger Urteil nicht akzeptieren.

Polen ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Entschädigungszahlung an zwei mutmaßliche Al-Qaida-Mitglieder verurteilt worden.

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Die beiden Kläger, ein Palästinenser und ein Mann aus Saudi-Arabien, sollen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg jeweils mit 100 000 Euro bedacht werden, weil sie auf einem nordpolnischen Militärgelände 2003 von der CIA gefoltert wurden und Polen gegen zahlreiche Artikel der Menschenrechtskonvention verstoßen hat.

Ein Mitarbeiter des polnischen Außenministeriums erklärte gegenüber der "Gazeta Wyborcza", dass die Regierung Revision gegen das Urteil einlegen will. Rein formal sehen die Chancen schlecht aus, da es einstimmig gefällt wurde.

Aber auch Altpräsident Aleksander Kwasniewski, der 2002 neben dem damaligen Ministerpräsidenten Leszek Miller formal in der Verantwortung stand, fordert ein juristisches Vorgehen gegen das Urteil. "Wenn man gegen den Terrorismus kämpft, dann muss man erfolgreich sein", erklärte er am Freitag im polnischen Radio. Miller wurde deutlicher: "Polen soll islamischen Mördern nichts zahlen."

Allgemein herrscht in Polen die Meinung, dass das Land vielleicht nicht streng rechtlich korrekt, doch moralisch richtig gehandelt habe.

Dass nun allein Polen zur Verantwortung gezogen wird und die USA nicht belangt werden, stößt vielen wie Janinan Paradowski vom linksliberalen Nachrichtenmagazin "Polityka" auf. Die Journalistin fürchtet, dass mit der Verurteilung Polen der Täterstatus zugeteilt werde, dass man von "polnischer Folter" spricht, obwohl die amerikanischen Geheimdienstler das Verhör mit Folter verantworteten und umsetzten.

Das CIA-Gefängnis in Polen war 2005 durch die Washington Post aufgedeckt, worden, polnische Regierungsmitglieder leugneten seine Existenz bis 2012.

Anfang dieses Jahres war bekannt geworden, dass der polnische Inlandsdienst AW Kartons15 Millionen US-Dollar aus der amerikanischen Botschaft als Entgelt für die Erlaubnis erhalten hat, Al-Qaida-Mitglieder auf polnischem Boden zu verhören.

Mikolaj Pietrzak, ein auf Menschenrechtsfragen spezialisierter Anwalt und Verteidiger eines Klägers, forderte hingegen die polnische Staatsanwaltschaft auf, den gesamten Vorgang aufzuklären. Der führende Staatsanwalt, der gegen einen polnischen Geheimdienstler eine Anklage erheben wollte, wurde 2012 von den Ermittlungen abgezogen.