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Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab

Archivmeldung vom 26.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: CFalk / pixelio.de
Bild: CFalk / pixelio.de

Die Bundesregierung lehnt es ab, das fertig verhandelte Freihandelsabkommen mit Kanada in seiner jetzigen Form zu unterzeichnen. Die Vereinbarungen zum Investorenschutz seien "problematisch", sagten deutsche EU-Diplomaten in Brüssel der "Süddeutschen Zeitung". Der Vertrag gilt als wichtiger Test für das umstrittene transatlantische Abkommen (TTIP).

Ein hoher Kommissionsbeamter sagte laut SZ in Brüssel, wenn das Abkommen mit Kanada abgelehnt werde, "dann ist auch das mit den USA tot". Deutsche EU-Diplomaten bestätigten der Zeitung zufolge am Freitag, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada "so, wie es jetzt verhandelt ist", nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren "problematisch" und derzeit nicht zu akzeptieren.

Konkret dreht sich der Streit laut SZ um die Klauseln zum Schutz von Investoren. In einigen Mitgliedstaaten tobe ein heftiger Streit darüber, welche Rechtssicherheit Unternehmen erhalten sollen, die in den jeweils anderen Ländern investieren.

Während der Investorenschutz im Freihandelsvertrag mit Kanada bisher weitgehend akzeptiert worden sei, stießen die gleichen Klauseln im Abkommen mit den USA auf komplette Ablehnung. Es dürfe nicht sein, dass US-Investoren künftig die Europäische Union oder einzelne Länder vor private Schiedsgerichte ziehen könnten, monieren die Kritiker.

Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betonte, dass er die Idee, US-Investoren durch den Vertrag besonderen Rechtsschutz zu gewähren, für überflüssig halte. Dass die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten beauftragt ist, genau diese Klauseln auszuhandeln und dass diese auch im Vertrag mit Kanada stehen sollen, blieb laut SZ unerwähnt.

Ließen die Hauptstädte wegen des Streits über den Investorenschutz den kanadischen Vertrag durchfallen, hieß es der Zeitung zufolge weiter, seien alle Verhandlungen so gut wie umsonst gewesen. Entweder verabschiede sich die EU dann ganz von der Idee der Freihandelsverträge, oder aber die 28 Mitgliedstaaten einigten sich darauf, der Kommission ganz neue Verhandlungsmandate zu erteilen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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