Waschpulver, Hundefutter, Klopapier: All diese Produkte können Amazon-Kunden bisher mit nur einem Knopfdruck über sogenannte Dash-Buttons bestellen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat nun entschieden, dass Amazon damit gegen die Gesetze für den Internethandel verstoße. Die aufklebbaren Knöpfe mit dem Logo der jeweiligen Marke führen nach Einschätzung des OLG zu intransparenten Bestellungen. So fehlten etwa Informationen zum Preis sowie der Hinweis, dass es sich um eine zahlungspflichtige Bestellung handelt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die WLAN-Knöpfe sind seit 2016 in Deutschland im Einsatz. Amazon-Kunden können sie zum Beispiel auf den Kühlschrank oder die Waschmaschine kleben und so immer sofort nachbestellen, wenn sie merken, dass etwa das Waschmittel aufgebraucht ist. Wie viele Kunden den Dash-Button tatsächlich nutzen und welchen Umsatz Amazon damit macht, wollte das Unternehmen nicht mitteilen.

Auch andere Unternehmen haben WLAN-Bestellknöpfe schon getestet, etwa die Schweizerische Post oder der Handelskonzern Valora. Das Kölner Institut für Handelsforschung hält die Knöpfe für eine Übergangslösung, die von Sprachsteuerungen und Smart-Home-Geräten abgelöst werden.

Korrektur: In einer ersten Version dieser Meldung hieß es, Amazon müsse die Dash-Buttons vom Markt nehmen. Das ist so nicht richtig. Das Unternehmen kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.