Kolumne

Ein Päckli von der Gotte in Deutschland geht ins Geld

Schenker und Beschenkte, aufgepasst: Speditionsfirmen sind sehr kreativ, wenn es darum geht, hohe Gebühren für ihre Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.

Dominik Feldges
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Beim Paketversand können hohe Gebühren auf den Sender zukommen. (Bild: Pablo Gianinazzi / Keystone)

Beim Paketversand können hohe Gebühren auf den Sender zukommen. (Bild: Pablo Gianinazzi / Keystone)

Schau einem geschenkten Gaul nicht ins Maul, heisst es bekanntlich so schön. Doch manchmal geht es nicht anders, vor allem wenn das Päckchen aus dem Ausland stammt und happige Gebühren anfallen. Im besagten Fall ging es um zwei Spielzeuge im vergleichsweise bescheidenen Warenwert von 80 € für die Kinder. Absenderin war die Gotte des Sohnes mit Wohnort in Deutschland. Für den Versand des Pakets mit einem Gewicht von 2 kg zahlte sie zum Normaltarif «Welt», also ohne Expresszuschlag, € 26.90.

Nicht schlecht staunte man als Empfänger, als sogleich dreimal – im Abstand von je sechs Stunden – per SMS die Aufforderung erging, zusätzliche Aufwendungen für Zollgebühren und Mehrwertsteuer von Fr. 22.09 per Online-Zahlung zu begleichen. Neben der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Fr. 7.95 wurden eine «Vorweisungstaxe» von Fr. 11.50 sowie Kosten für die Kontoführung und eine «Risikogebühr» im Umfang von 3% des Warenwerts bzw. Fr. 2.64 in Rechnung gestellt. Auf Anfrage, ob hier alles mit richtigen Dingen zugegangen sei, antwortet die Eidgenössische Zollverwaltung mit Ja und präzisiert: «Die Spediteure sind in ihrer Gebührengestaltung frei.»

Die Medienstelle des mit dem Fall ebenfalls konfrontierten Spediteurs – einer weltweit tätigen Organisation mit dem Anfangsbuchstaben D – reagiert unwillig. Das Thema mit Zollgebühren und Abgaben sei in der Presse in den letzten Jahren doch erschöpfend abgehandelt worden, enerviert sich der Sprecher in seinem Antwortschreiben. Nun, vielleicht hat man zu wenig den «Beobachter» gelesen oder «Kassensturz» geschaut, sorry. Wie die Speditionsfirma weiter festhält, stehe die Gebührenordnung «im Verhältnis zu den Aufwendungen» und sei zudem «mit der Preisüberwachung einvernehmlich abgesprochen». Immerhin räumt der Konzern auch ein: «Die Verhältnismässigkeit ist natürlich dem subjektiven Empfinden nach unter Umständen nicht in jedem Einzelfall gegeben.» Was lernt man daraus? Den Spediteuren ist bei ihrer Abzockerei auch nicht ganz wohl. Und in Zukunft wird man die Gotte bitten, das Geschenk doch lieber persönlich zu überbringen.