Hersteller und Verwertungsgesellschaften

Einigung auf Urheberrechts-Pauschale für Computer

12.01.2010
Nach jahrelangem Streit haben sich die Computerhersteller in Deutschland mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechts-Pauschale für Computer geeinigt.

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird bis Ende dieses Jahres pro Personal Computer eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) fällig, teilte der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) am Dienstag mit. Mit der Pauschale, die auf den Preis der Geräte aufgeschlagen wird, sollen die Rechte von Autoren, Künstlern und Produzenten an urheberrechtlich geschützten Werken abgegolten werden.

Der erzielte Vergleich zwischen dem BCH und der in der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften beendet eine langjährige Kette von gescheiterten Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Die ZPÜ sowie Vertreter der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst werten die Einigung als einen "Durchbruch" und hoffen auf entsprechende Lösungen auch für andere vergütungspflichtige Produkte.

Der BCH dagegen sieht in der nun getroffenen Lösungen lediglich einen Kompromiss. Durch die Einigung, die bereits am 23. Dezember des letzten Jahres geschossen wurde, erhielten die Computerhersteller und -Importeure aber zumindest eine dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit. Der Verband, der führende Hersteller wie HP, Fujitsu, Sony und Medion vertritt, hatte stets die Belastungen angemahnt, die durch den Aufpreis für den Verbraucher entstehe. Eine "grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter" stehe nach wie vor aus, hieß es.

Anteilige Pauschalen wollen die Hersteller auch rückwirkend auf Computer zahlen, die zwischen 2002 und 2007 verkauft worden sind. Für diejenigen Hersteller, die dem Kompromiss nicht zustimmen, wollen die Verwertungsgesellschaften Tarife in Rechnung stellen, die um 25 Prozent über den ausgehandelten Sätzen liegen. Der europäische Interessenverband der Gerätehersteller Digitaleurope hatte zuletzt die Verhandlungen zu einer neuen Urheberrechtsabgabe abgebrochen und kritisiert das Abgabesystem unter anderem als veraltet. (dpa/tc)