Sueddeutsche.de stoppt umstrittene Blog-Kampagne
Eine Blogger-Kampagne der Süddeutschen Zeitung für ihre iPhone-App sorgt für Aufregung: Eine Advertorial-Kampagne von Trigami beauftragte Blogger, positiv über die App zu schreiben. Der Dienstleister spricht von einem internen Fehler.
Aufregung um eine Kampagne für die iPhone-App der Süddeutschen Zeitung: Hohe Wellen schlägt im Netz ein Beitrag, dass der Dienstleister Trigami bei Bloggern positive Beiträge über die Smartphone-Anwendung eingekauft habe. Tatsächlich ging an die Blogger ein Briefing heraus, in dem es explizit um positive Beiträge ging - inklusive Vorschläge für die Formulierung.
Inzwischen hat sich der Geschäftsführer von Trigami zu Wort gemeldet und alle Schuld auf sein Unternehmen genommen: Es handle sich um einen internen Fehler. Trigami habe die Unterlagen falsch erstellt und aus dem Wunschresultat des Kunden wortwörtliche Anweisungen generiert für eine Advertorial-Kampagne. Die bessere Wahl wäre aber eine Text-Review-Kampagne gewesen, in der die Blogger frei ihre Meinung äußern dürfen.
Auch Peter Bilz-Wohlgemuth, zuständiger Senior Product Manager bei Süddeutsche.de, äußert sich im Blog. Geplant war eine virale Kampagne. "Wir haben jedoch immer betont, dass wir mitnichten 'lobende Blogposts' haben wollen, sondern uns gerade für Trigami entschieden, weil hier der Blogger die Freiheit hat, zu entscheiden, was er schreibt und was nicht", schreibt Bilz-Wohlgemut. Dennoch zeige Feedback und das der Blogosphäre, "dass diese Form des Marketings nicht den Erwartungen an uns entspricht. Wir werden daher in Zukunft von diesen Formen des Marketings Abstand nehmen." Die SZ hat die Kampagne sofort gestoppt.
Trigami selbst bezieht im eigenen Blog nicht nur Stellung, sondern liefert auch eine Auflistung der Berichterstattung und weiteren Schritte seitens des Dienstleisters, wie die Abwicklung mit den Bloggern und die vollständige Übernahme der Kosten.
Gleichzeitig zeigt das Beispiel, welche Kampagnen-Möglichkeiten mit Blogs inzwischen angeboten werden. In Trigamis Richtlinien taucht dabei auch durchgehend auf, dass die Beiträge entsprechend ausgewiesen werden müssen.