Hausdurchsuchung in Bayern wegen Surfen in offenem WLAN

Amtsgericht Traunstein lässt auch den Rechner des Beschuldigten beschlagnahmen

Trotz zweifelhafter rechtlicher Grundlage haben Staatsanwälte in Traunstein die Wohnung eines Mannes durchsuchen lassen, weil er von der Straße aus ein ungeschütztes WLAN genutzt haben soll. Sein Netbook wurde beschlagnahmt und es droht eine Geldstrafe.

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Hausdurchsuchung in Bayern wegen Surfen in offenem WLAN

In Bayern haben Polizei und Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung darauf reagiert, dass ein Mann von seinem Auto aus ein offenes, unverschlüsseltes WLAN genutzt hat. Das berichtet der Jurist Jens Ferner, dem die Unterlagen zu dem Fall vorliegen, in seinem Blog Schwarz-Surfen.

Die Strafverfolger berufen sich dabei auf Paragraf 89 des Telekommunikationsgesetzes, welches den Missbrauch von TK-Anlagen unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Wuppertal hatte dazu im März 2007 zuerst ein entsprechendes Urteil (22 Ds 70 Js 6906/06) gefällt und einen arbeitslosen Altenpfleger in einem ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt.

In dem aktuellen Fall war ein Netbook-Besitzer von der Polizei dabei beobachtet worden, wie er sich in einem Auto sitzend in ein frei zugängliches WLAN eingeloggt hatte. Sie nahmen seine Personalien auf. Etwa einen Monat später erfolgte eine Vernehmung, bei der der Beschuldigte keine Aussage machte. Daraufhin wurde auf Anordnung des Amtsgerichts Traunstein seine Wohnung durchsucht und sein Netbook beschlagnahmt. Welches WLAN überhaupt schwarz genutzt wurde, ist nicht bekannt. In keinem der beiden Fälle wurden Tools zum Brechen einer WLAN-Verschlüsselung eingesetzt.

Ferner rät, das eigene WLAN zu verschlüsseln und keine anderen offenen Netze zu nutzen. Immer häufiger würden scheinbar freie WLAN-Netze angeboten, was der Betreiber dann aber nur ausnutze, die Logindaten anderer abzufangen.

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highbrain 26. Jan 2013

Dazu habe ich etwas im ADAC Magazin gelesen: Frage war: Darf man im Fahrzeug ein Notebook...

Tobias Claren 01. Jun 2012

Theoretisch ist der unverschlüsselte Netzwerkverkehr NICHT rechtlich geschützt. Das ist...

Tobias Claren 01. Jun 2012

Wie will die Polizei denn an die Daten des Router rankommen? Auf die Gleiche Tour? Da...

Tobias Claren 01. Jun 2012

Und es liegt der Verdacht nahe, dass Öffentliche Fernsprecher nur für "bestimmte Zwecke...



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