Entschließungsantrag angenommen :
Bundestag für Beschneidungen

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Ein Rabbiner verfolgt am Donnerstag im Bundestag die Debatte über den Entschließungsantrag zur Beschneidung
Der Bundestag hat einem Entschließungsantrag zu Beschneidungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass Beschneidungen grundsätzlich zulässig sind.

Der Bundestag hat am Donnerstag in seiner Sondersitzung zu den Finanzhilfen einem Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zur rechtlichen Regelung der Beschneidungen von minderjährigen Jungen mit großer Mehrheit zugestimmt. In dem Entschließungsantrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Berücksichtigung der Rechtsgüter Kindeswohl, körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit sowie des Rechts der Eltern auf Erziehung sicherstellt, dass medizinisch fachgerechte Beschneidungen von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig sind.

Enthaltungen und Gegenstimmen gab es in allen Fraktionen. Die Fraktion der Linkspartei stimme als einzige mehrheitlich gegen den Antrag; die Grünen-Fraktion mit knapper Mehrheit dafür. Der Antrag soll einen vorläufigen Schlusspunkt in der Debatte über religiöse Freiheit setzen, die seit dem Urteil des Kölner Landgerichts, das Beschneidung als Körperverletzung wertete, öffentlich geführt wurde. Zwar sind Entschließungsanträge des Bundestages grundsätzlich nicht rechtsverbindlich, dennoch wollten die einbringenden Fraktionen CDU/CSU, FDP und SPD ein politisches Signal an die jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften sowie an die Ärzteschaft aussenden, dass Beschneidungen bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes straffrei bleiben.