Bild nicht mehr verfügbar.

Schwere und irreversible Körperverletzung oder doch religiöse Selbstbestimmung - in Österreich liegt die Entscheidung, Beschneidungen durchzuführen, letztlich beim Arzt.

Foto: Reuters

Linz/Wien - George Wozasek kann sich im Moment nur wundern. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in Oberösterreich sieht in der jüngst aufgeflammten Diskussion rund um religiös motivierte Beschneidungen eine "müßige Debatte". Für gläubige Juden sei die Zirkumzision ein Gebot, verweist Wozasek auf die Tora: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen. Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden.

"Sicher kein Politikum"

Letztlich sei es aber rein die Entscheidung der Eltern, ob sie ihre Kinder beschneiden lassen. Wozasek: "Es ist eine persönliche Entscheidung - und sicher kein Politikum." Der Eingriff selbst sei harmlos und dauere nur Sekunden: "Ein Schnitt mit dem Skalpell. Das tut auch nicht weiter weh", erläutert Wozasek. Früher hätten die Rabbiner selbst diese Eingriffe vorgenommen, heute würden jüdische Ärzte die Beschneidungen durchführen: "Meist in den Synagogen oder bei niedergelassen Ärzten, nur selten in Krankenhäusern."

Ein Beschneidungsverbot würde Wozasek ignorieren: "Bei Eltern, die ihren Kindern prophylaktisch die Mandeln oder den Blinddarm entfernen lassen, regt sich doch bitte auch keiner auf." Doch die Trennung zwischen Staat und Religion klappt im Genitalbereich aktuell nur sehr bedingt. Neben Vorarlberg, dort werden auf "Empfehlung' von Landeshauptmann Markus Wallner (VP) bis auf weiteres keine Beschneidungen mehr durchgeführt, rückt nun auch am LKH Graz der Vorhaut nicht mehr zu Leibe.

Justizministerium zurückhaltend

Gesundheitsminister Alois Stöger (SP) hält die Debatte für eine " aufgesetzte Diskussion". Grundsätzlich habe jedes Landeskrankenhaus die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob es Beschneidungen durchführt oder nicht. Stöger verweist auf das Justizministerium. Es gehe um die Einwilligungsfähigkeit der Patienten.

Im Justizministerium gibt man sich auf Standard-Anfrage hingegen zurückhaltend. So ist die Beschneidung bei Buben aus religiösen Gründen in Österreich zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, "nach herrschender Lehre" aber straffrei. Auch die Ärztekammer verweist darauf, dass kein Arzt verpflichtet sei, eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung an Buben vorzunehmen. "Das ist eine Entscheidung, die auf der Basis des eigenen Gewissens zu treffen ist", stellt der Vizepräsident der Ärztekammer und Obmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, klar. Aus medizinischer Sicht handle es sich um einen "kleinen, in der Regel unkomplizierten Eingriff".

Schmerzen wegfeiern

Der Bregenzer Urologe Peter Dorner führt rituelle Beschneidungen wegen des Narkoserisikos nicht vor dem vierten Lebensjahr durch. Wie nach jeder Operation hätten die Kinder danach Schmerzen. Die Beschneidung würde bei Muslimen aber mit einem großen Fest gefeiert, "dann sind Freude und Stolz stärker als der Schmerz". Eher als in Krankenhäusern ließen Muslime ihre Kinder aber im Urlaub in der Türkei beschneiden.

Die aktuelle Beschneidungs-Diskussion finde nur in den deutschsprachigen Ländern statt. Hintergrund sei die Haftungsproblematik: "Wenn einer klagt, haben wir ein Problem." Die medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz raten daher, eine endgültige rechtliche Klärung abzuwarten. (mro, jub, flop, DER STANDARD, 26.7.2012)