Deutscher Ethikrat:Bedenken gegen die Babyklappen

Der Ethikrat fordert, die Angebote für eine anonyme Geburt abzuschaffen - allerdings ist sich der Rat in dieser Frage nicht einig.

Charlotte Frank

Der Deutsche Ethikrat hat sich mit großer Mehrheit für die Abschaffung von Babyklappen in Deutschland ausgesprochen. Auch Angebote für anonyme Geburten sollten aufgegeben werden, forderte das Gremium in einer Stellungnahme mit dem Titel "Das Problem der anonymen Kindesabgabe", die in Berlin veröffentlicht wurde.

Deutscher Ethikrat: In sogenannten Babyklappen kann man Kinder nach der Geburt anonym abgeben. Die Klappen sollen das Leben der Kinder schützen.

In sogenannten Babyklappen kann man Kinder nach der Geburt anonym abgeben. Die Klappen sollen das Leben der Kinder schützen.

(Foto: Foto: AP)

Bei anonymen Geburten können Mütter in bundesweit etwa 130 Kliniken ohne Angabe ihrer Identität ihr Kind entbinden und zur Adoption freigeben. Daneben gibt es 80 Babyklappen, in denen Frauen unerkannt ihr Neugeborenes ablegen können. Beide Modelle sollen verhindern, dass Babys ausgesetzt oder getötet werden.

Rechtlich aber sind die Angebote problematisch: Das anonyme Hinterlassen eines Kindes verstößt gegen die Meldepflicht des Personenstandsgesetzes und verletzt das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern. Diese Bedenken teilt auch der Ethikrat. 500 Kinder seien seit Einführung der Babyklappen und der anonymen Geburt zu Findelkindern geworden.

"Angebot erreicht gefährdete Frauen nicht"

Das Gremium weist zudem darauf hin, dass gerade gefährdete Frauen von den Angeboten nicht erreicht würden. Deshalb, so empfehlen die Sachverständigen, sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit einer "vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehender anonymer Meldung" einrichten.

Bei diesem Modell könnten Frauen in Notlagen verlangen, dass die Daten zur Geburt ein Jahr lang nur einer betreuenden Beratungsstelle gemeldet werden - und nicht dem Standesamt. Die Berater dürften diese Daten zwölf Monate lang an keinen Dritten weitergeben und das Kind beim Standesamt lediglich als anonym melden. Nur wenn sie ihr Kind zur Adoption freigeben möchte, dürfen Daten an die Vermittlungsstelle weitergegeben werden.

Andernfalls endet die Geheimhaltung erst, wenn die Mutter sie aufgibt oder wenn sie ihr Kind zurücknimmt. In der Stellungnahme weist der Ethikrat ausdrücklich darauf hin, dass anonyme Geburten bei akuter körperlicher Gefahr für Mutter und Kind erlaubt bleiben müssen. Auch verlangen die Sachverständigen einen Ausbau der Information über Hilfsangebote.

Sechs Ratsmitglieder erklärten in einem Sondervotum, sie könnten die Empfehlung nicht mittragen. Auch mehrere Kirchenvertreter kritisierten die Stellungnahme, unter ihnen die Ratsvorsitzende der Evangelischen Landeskirche, Margot Käßmann. Würden Babyklappen und die Möglichkeit der anonymen Geburt abgeschafft, bliebe ein Kreis nicht erreichbarer Hilfebedürftiger zurück, sagte Käßmann.

Der Ethikrat hat den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen für Politik und Gesetzgebung zu erarbeiten. Sie sind nicht verpflichtend.

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