Rechtsfalle Klitorisvorhaut

Bei der geplanten Legalisierung der Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen muss der Bundestag darauf achten, dass er nicht versehentlich auch die von minderjährigen Mädchen erlaubt

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Politiker von CDU, CSU, FDP und SPD haben nach einem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln angekündigt, im Herbst ein Gesetz vorzulegen, dass die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen legalisiert. In einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin, die Minister und die Bundestagsabgeordneten haben Mediziner, Psychologen, Juristen und andere Wissenschaftler dazu aufgerufen, dieses Gesetz trotz des Lobby-Drucks von Religionsgemeinschaften nicht übereilt zu beschließen und sich für die Formulierung Zeit zu lassen.

Tatsächlich könnte die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes nicht ganz einfach werden. Das liegt unter anderem daran, dass der Bundestag nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern auch den Gleichheitsgrundsatz berücksichtigen muss, wenn er nicht will, dass die Regelung vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wird. Versucht er jedoch diese Hürde mit geschlechtsneutralen Formulierungen zu nehmen, dann besteht die Gefahr, dass er versehentlich die Beschneidung von minderjährigen Mädchen mit legalisiert.

Die Nummer 1 in der Zeichnung stellt die Klitorisvorhaut dar.Grafik: Amphis. Lizenz: CC SA 1.0.

Denn auch die Klitoris hat eine Vorhaut – auch wenn diese weniger bekannt ist als die des Penis. Und neben der Klitoridektomie (der Entfernung der Klitoris), und der Infibulation (dem teilweisen Zunähen der Scheide) zählt die Entfernung dieser Klitorisvorhaut zu den verbreitetsten Methoden der Frauenbeschneidung, die es auch in Deutschland gibt. NGOs schätzten die Zahl der beschnittenen und von Beschneidung bedrohten Frauen in der Bundesrepublik vor sechs Jahren auf etwa 30.000. Sie steigt zusammen mit der Einwanderung aus Afrika, wo dieser Brauch vor allem nördlich des Kongo sehr verbreitet ist.

Bislang werten deutsche Strafrechtskommentare die Genitalverstümmelung von Frauen als gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, als schwere Körperverletzung nach § 226 StGB (wenn der Körper "in erheblicher Weise dauernd entstellt" wurde) und als Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB. Erfahren Ärzte von einer Genitalverstümmelung bei Frauen, gilt ihre Schweigepflicht nicht mehr und sie können den Fall den Behörden melden. Allerdings müssen sie dies nicht – und bislang wurde noch kein Fall bekannt, in dem es zu einem Strafverfahren gekommen wäre.

In den Fällen, in denen sie von einer drohenden Beschneidung erfuhren, reagierten deutsche Behörden in der Vergangenheit mit einer Teilentziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern, die verhindern soll, dass diese ihre minderjährigen Töchter auf Reisen nach Afrika mitnehmen und dort im Rahmen eines Initiationsrituals oder vor einer Zwangsverheiratung verstümmeln lassen.

Obwohl eine Legalisierung der Frauenbeschneidung durch den Bundestag wahrscheinlich eher aus Versehen erfolgen würde, gibt es auch in westlichen Ländern extreme Kulturrelativisten, die die Schädlichkeit der Entfernung von Teilen der Vagina für nicht ausreichend untersucht halten und Verbote als "imperialistische Einmischung" ablehnen. Sie heben hervor, dass es vor allem Frauen sind, die Beschneidungen durchführen, und zitieren Umfragen, nach denen Betroffene den Eingriff nicht als Nachteil, sondern als "Vervollständigung" empfinden.

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