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Online-Auktionen: Heiße Ware aus dem Netz
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- Bei Online-Auktionen hat sich ein schwunghafter Handel mit Diebesgut entwickelt
  • FOCUS-online-Autor

Wer Diebesgut im Internet kauft, gerät schnell ins Visier von Fahndern. Das gilt auch dann, wenn das unabsichtlich passiert, beispielsweise bei einer Internetauktion.

Das mit dem Geschenk hatte sich Martin Jung anders vorgestellt. Eigentlich wollte er seine Freundin mit einem edlen Montblanc-Füller überraschen. Doch dann standen drei Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbefehl vor seiner Wohnung. „Ich war völlig überrumpelt, ich hatte keine Ahnung, was die Polizei wollte“, berichtet der 35-Jährige.

Die Beamten erklärten den Sachverhalt schnell: Der Füller, den Jung für 150 Euro bei Ebay ersteigert hatte, war gestohlen und dann auf der Plattform verkauft worden. So geriet Jung ins Visier der Fahnder. Nun stand er vor der Wahl: entweder den Füller freiwillig herausgeben oder die Wohnung durchwühlen lassen. „Ich fühlte mich wie ein Verbrecher – dabei hatte ich ja nur etwas ersteigert“, sagt Jung heute.

Schwunghafter Handel mit Diebesgut


Der Fall zeigt: Hehlerei ist längst kein Geschäft mehr, das sich nur auf Hinterhöfen oder Lkw-Laderampen abspielt. Vielmehr hat sich ein schwunghafter Handel mit Diebesgut im Internet entwickelt. Unter dem Deckmantel der scheinbaren Anonymität bieten Hehler vornehmlich gestohlene Laptops, Mobiltelefone oder Luxusartikel an. Für Behörden wie Käufer ist die heiße Ware oft nur schwer auszumachen.

„Die Dunkelziffer bei Hehlerei ist sehr groß“, erklärt Michael Heckmann, Kriminaloberkommissar in Frankfurt/Main. Die aktuelle Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA) weist für das Jahr 2008 rund 90 000 gemeldete Taschendiebstähle auf. Demgegenüber stehen nur 17 000 angezeigte Fälle von Hehlerei.

Nach Ansicht der Polizei bietet gerade das Netz Hehlern eine gute Möglichkeit, um illegale Ware möglichst gefahrlos und schnell zu verkaufen: „Das Angebot auf den Internetplattformen wie Ebay ist immens“, so Heckmann. Es gebe keinen 100-prozentigen Schutz davor, Ware aus dunklen Kanälen zu erwerben.

Cleveres Kombinieren schützt


Auch Rechtsexperten vertreten diese Ansicht und warnen Verbraucher, die auf Schnäppchenjagd im Internet unterwegs sind. „Wer gestohlene Ware kauft, kann unter Umständen auch selbst wegen Hehlerei strafrechtlich belangt werden“, erklärt Carolin Uhrig, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem, ob der Kunde wusste, dass ein Artikel gestohlen ist – oder diese Möglichkeit zumindest in Kauf genommen hat.

Der Verkäufer lässt natürlich nicht erkennen, dass er Diebesgut anbietet. Vielmehr muss der Kunde selbst clever kombinieren. Bei einem Kauf zum Festpreis ist das noch vergleichsweise einfach. Kostet beispielsweise der Montblanc-Füller bei einem Online-Händler 20 Euro, im Geschäft aber 300 Euro, so mahnt Rechtsexpertin Uhrig zur Vorsicht. „Bei Neuwaren sollten Käufer immer prüfen, wodurch der Preis eines besonderen Schnäppchens gerechtfertigt wird und wie seriös der Verkäufer auftritt.“

Ein viel zu niedriger Preis ist das sicherste Anzeichen, dass es sich bei dem vermeintlichen Superschnäppchen in Wirklichkeit um heiße Ware handeln könnte. Weitere Hinweise könnten eine fehlende Originalverpackung oder dubiose Hinweise auf die Herkunft des Artikels sein.
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