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Netzwelt-Ticker Abmahnungen können auch per E-Mail kommen

E-Mail-Abmahnungen sind künftig zulässig - obwohl es triftige Zweifel an deren Zuverlässigkeit gibt. Außerdem im Nachrichtenüberblick: Australische Provider bekommen recht in Raubkopierer-Prozess, der Chaos Computer Club stellt ein Konzept zum Datenbrief und Sega eine neue Spielkonsole vor.
Tastatur eines Notebooks: Eine Abmahnung kann auch elektronisch verschickt werden

Tastatur eines Notebooks: Eine Abmahnung kann auch elektronisch verschickt werden

Foto: ddp

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Einem Urteil vom 7. Juli 2009 zufolge kann eine Abmahnung grundsätzlich auch per E-Mail zugestellt werden - und ist selbst dann gültig, wenn sie im Spam-Filter hängen bleibt oder von der Firewall blockiert wird (Az.: 312 O 142/09). Das Anwaltsblog wb-law.de hat das Urteil im Volltext veröffentlicht . Daraus geht ein kurioser Abmahnablauf hervor: Abgemahnt wurde die Betreiberin eines Online-Branchenverzeichnisses, das eine Eintragung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Markenrecht" beinhaltete. Im Urteil heißt es: "Der Antragsteller entdeckte diese Eintragung und schickte der Antragsgegnerin per E-Mail die aus Anlage A5 ersichtliche Abmahnung. Diese E-Mail schickte er gleichzeitig per "Bcc"-Adressierung an einen Kanzlei-Kollegen, der den Zugang der E-Mail eidesstattlich versichert." Weil die E-Mail von der Firewall der Antragsgegnerin aufgehalten wurde, sei sie "im Machtbereich der Antragsgegnerin angekommen und gilt als zugegangen", so das Landgericht.

Warum so eine Argumentation schädlich ist: Der E-Mail-Datenverkehr ist von Spam-Nachrichten verseucht (Anteil: etwa 90 Prozent). Anti-Spam-Schutzmaßnahmen machen eine garantierte E-Mail-Zustellung unmöglich. Eine Lesebestätigung verstößt gegen Netz-Etikette und wird standardmäßig von vielen E-Mail-Programmen unterbunden. Vor allem warnen Behörden, Finanzinstitute und andere Unternehmen unisono seit Jahren: Wir verschicken keine wichtigen Unterlagen per E-Mail!

Weil das E-Mail-System zu unsicher ist, zu schlechten Datenschutz bietet und aus einer Vielzahl von Gründen keine Auslieferung garantieren kann, darf vernünftigerweise per E-Mail auf etwas hingewiesen werden - eine Art Empfangsgarantie- und Verpflichtung sollte aber niemand erwarten und erheben. Das Urteil stellt nun Ansprüche an das E-Mail-System, das dieses und seine Nutzer nicht erfüllen können - letztlich haben darunter die so Abgemahnten zu leiden, denen ein schwer realisierbarer Umgang mit E-Mails aufgezwungen wird.

Jubel in Australien: Provider bekommt recht

Der "Sydney Morning Herald" ist ganz aus dem Häuschen: Ein australisches Gericht hat "in einem bahnbrechenden Prozess" die Rechte der australischen Internetprovider und -nutzer gestärkt. IiNet, der drittgrößte australische Provider habe "Hollywood geschnetzelt" . Hintergrund: Die australische Urheberrechtsgruppe Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) wollte den Internetprovider iiNet für Urheberrechtsverstöße seiner Kunden zur Verantwortung ziehen ( Wikipedia-Zusammenfassung ). Es ging um 100.000 Film- und Musik-Dateien, die innerhalb von 59 Wochen mittels Bittorrent von iiNet-Kunden heruntergeladen und weiterverbreitet worden seien. Die Verantwortung dafür, so behauptete AFACT, habe der Provider, der hätte das verhindern müssen.

Das Gericht kam zu einem anderen Schluss: iiNet habe einfach nur einen Zugang zum Internet hergestellt und keine Filesharing-Dienste angeboten , deshalb keine Möglichkeit gehabt, die Urheberrechtsverstöße zu verhindern.

Der Nachrichtenagentur AFP zufolge ist das Urteil deswegen so wichtig, weil die Filmstudios damit eigentlich auf einen Präzedenzfall gehofft haben, der weltweit Internetprovider dazu zwingen sollte, selbständig gegen ihre Nutzer vorzugehen. Daraus wird jetzt nichts - iiNet kann sich vielmehr über die Erstattung der Prozesskosten freuen. Bisher seien vier Millionen australische Dollar (2,53 Mio. Euro) angefallen.

Offenbar haben sich ein paar Leser des Boingboing-Blogs durch das 200-Seiten-Urteil gekämpft. Einer von ihnen ist dabei auf ein schönes Zitat gestoßen, das wohl schon bald immer dann hervorgekramt wird, wenn es um Urheberrechtsverstöße anderer geht: " Das [australische] Gesetz kennt kein Gebot, dass eine Person die Urheberrechte einer anderen zu verteidigen hat ."

Chaos Computer Club stellt Konzept für Datenbrief vor

Es wird Zeit, findet der Chaos Computer Club (CCC), dass der Bürger gegenüber Unternehmen und Behörden nicht mehr als Bittsteller auftreten muss, wenn er erfahren will, welche Daten über ihn gespeichert sind. "Wir fordern eine Paradigma-Umkehr der bisherigen Praxis", heißt es in einem offenen Aufruf zum Datenbrief: " Die für eine Datenverarbeitung verantwortliche Stelle soll sich durch den Datenbrief wieder ihrer Verantwortung bewusst werden ."

Mittels eines sogenannten Datenbriefs sollen Bürger regelmäßig über die über sie gespeicherten Daten informiert werden - nur so könnte man weiterhin von dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen, fasst Markus Beckedahl von Netzpolitik.org den Zweck des Datenbriefs zusammen .

Der Aufruf zum Datenbrief kommt rund zwei Wochen, nachdem Innenminister de Maizière Datenschützer, Behörden- und Verbandsvertreter zu einem Datenschutzgipfel einlud. Damals schon forderte der CCC einen Datenbrief. De Maizière versprach, über das Konzept nachzudenken, äußerte aber selbst Datenschutzbedenken: Eine derartig gebündelte Übermittlung könne dazu führen, dass die Daten anfälliger für Missbrauch würden.

Sega stellt neue Konsole vor

Einst war Sega das Vorzeigebeispiel, wie man mit einer überlegenen Superspielkonsole richtig auf die Nase fällt. Doch ein langes Jahrzehnt nach der Einführung der Dreamcast versucht es das Unternehmen noch einmal: Mit der Billigkonsole Zone für 60 Euro. Die Zone kommt mit 50 vorinstallierten Spielen, darunter 20 Klassiker, weiß Golem.de . Weitere Spiele lassen sich auf der Zone nicht installieren.

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