Es ist keine clevere Idee, sich auf den Seiten des Bundeskriminalamts (BKA) über illegale Drogen zu informieren. Und dabei etwa nach den Begriffen "Haftstrafe", "Gras" und "an Freunde weiterverkaufen" zu suchen. Das könnte Ermittler auf die Idee bringen, die Suchenden etwas genauer zu beobachten. Schließlich sind Webseiten-Betreiber technisch in der Lage, nicht nur die Suchbegriffe, das Surfverhalten und das verwendete Betriebssystems ihrer Besucher zu ermitteln. In der Regel weiß ein Seitenbetreiber auch, von welcher IP-Adresse aus auf seine Seiten zugegriffen wurde.

Das allerdings ist hierzulande unzulässig. Seit 2007 bekannt wurde, dass das BKA Seitenzugriffe auf Fahndungsinformationen zu einer linksmilitanten Gruppe speicherte, um Hinweise für Ermittlungen zu bekommen, haben Bundestagsabgeordnete und Datenschützer nichts unversucht gelassen, um dieses Vorgehen zu unterbinden. Damals sagte der ehemalige innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach noch, dass die Registrierung von IP-Adressen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren zum "täglichen Geschäft" der Sicherheitsbehörden gehöre. Diese Auffassung hat sich jedoch nicht durchgesetzt.

Das Bundesjustizministerium beispielsweise stellte das Protokollieren von Seitenzugriffen nachweislich ein. Andere Stellen scheinen es damit aber immer noch nicht allzu genau zu nehmen. Das Blog Datenspeicherung hat jetzt die bislang unveröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage des Bundesdatenschutzbeauftragten zu diesem Thema verlinkt. Demnach registrieren das Kanzleramt, der Bundesnachrichtendienst und der Deutsche Bundestag ihre Besucher. Zwar ist die Umfrage aus dem Jahr 2008, zugänglich aber ist sie erst jetzt. Und der Blogger hat sich die Mühe gemacht, die Datenschutzhinweise einiger Stellen stichprobenartig zu prüfen. Resultat: Bis heute hat sich daran kaum etwas geändert.

"Es fehlt schlicht am Problembewusstsein", sagt Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er will den Behörden aber nicht unterstellen, dass sie die IP-Daten auch für polizeiliche Ermittlungen nutzen. "Es ist in diesem Fall wohl eher Faulheit, die zum Gesetzesverstoß führt." In Ordnung sei es trotzdem nicht.

Auch der Einsatz von Statistikwerkzeugen wie Google Analytics ist nach Ansicht Düsseldorfer Kreis, der für den Datenschutz in der Wirtschaft zuständig ist, in seiner derzeitigen Form nicht konform mit den Gesetzen. Viele Unternehmen nutzen das Statistk-Programm, um Informationen über die Nutzer für ihre Werbekunden zu generieren oder den Komfort auf ihren Seiten zu verbessern, darunter derzeit auch ZEIT ONLINE auf einem Teil seines Angebots. Auch Blogger informieren sich so gern, wer von wo auf ihre Seiten kommt und wie er sich dort beträgt. Die Bundesländer haben nun angefangen, Firmen auf die Unzulässigkeit hinzuweisen.