Hohes Bußgeld wegen Preisabsprachen Luftfrachtkartell fliegt auf und muss Millionen zahlen

Stand: 09.11.2010 21:26 Uhr

Wegen Preisabsprachen im Luftfrachtgeschäft müssen elf Fluglinien fast 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Die EU-Wettbewerbshüter sahen es als erwiesen an, dass die Airlines ihr Vorgehen bei Treibstoff- und Sicherheitszuschlägen abgesprochen haben. Die Lufthansa war geständig und bleibt straffrei.

Die Europäische Kommission hat gegen elf Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen im Luftfrachtgeschäft eine Strafe von insgesamt 799 Millionen Euro verhängt. Zu den bestraften Unternehmen gehören Air France-KLM, British Airways, Air Canada, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, SAS, Singapore Airlines und Qantas. Das höchste Bußgeld muss der Verbund Air France-KLM mit rund 310 Millionen Euro berappen, die Gruppe selbst rechnet sogar mit einer Belastung von 339,6 Millionen Euro. British Airways folgt mit 104 Millionen Euro.

Straffrei bleibt die Deutsche Lufthansa. Sie hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und wird deswegen nicht zur Kasse gebeten, wie die EU-Kommission nach mehrjährigen Ermittlungen entschied.

Kein Wettbewerb möglich

Bei den Preisabsprachen ging es von 1999 an um die Höhe von Kerosinzuschlägen, die von vielen Fluggesellschaften wegen der Ölpreissteigerungen erhoben wurden. Später führten die Airlines dann auch einen "Sicherheitszuschlag" ein. Dadurch stellten sie sicher, dass kein Wettbewerb über Kundenrabatte erfolgte. Die Absprachen dauerten bis Anfang 2006.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia rechtfertigte das vergleichsweise hohe Bußgeld. "Es ist bedauerlich, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise zum Nachteil der europäischen Unternehmen und Verbraucher abgesprochen haben."

Air France-KLM will Einspruch einlegen

Das sahen die bestraften Fluggesellschaften anders. Allen voran Air France-KLM. Das Unternehmen bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig und kündigte Einspruch gegen die Strafe an. Fünf Airlines beantragten wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit, die Bußen zu verringern. Die Kommission ging jedoch nicht auf diesen Wunsch ein.

Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Bußen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen. Dieser Rahmen wird aber in der Regel nicht ausgeschöpft.