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Verdi fordert Anpassungen beim Personen-Beförderungsgesetz

16.03.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.Di) bezeichnete den Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zum novellierten Personenbeförderungsgesetz als „längst überfällig“. Dies betreffe insbesondere auch die Anpassung an die Vorgaben der seit 2009 geltenden europäischen Verordnung 1370-2007. Jedoch bleibe das Gesetz im Hinblick auf die Interessen der Arbeitnehmer zu weit hinter der EU-Verordnung zurück.

Ver.Di-Vorstand Erhard Ott: „ Mit der Beibehaltung der tradierten Rechtsbegriffe der Eigen- bzw. Gemeinwirtschaftlichkeit sowie der faktischen Vergabe von ausschließlichen Rechten mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen außerhalb des Geltungsbereiches der VO 1370 werden Auseinandersetzungen vor den Gerichten vorprogrammiert.“

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Das Gesetz müsse sich an die aus der Verordnung 1370 ergebende Normenstruktur und die entsprechenden europäischen Rechtsbegriffe und Rechtsbefehle anpassen. Nur dann könne der ÖPNV auch künftig seiner Rolle als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gerecht werden.

Erst die Initiative der europäischen Gewerkschaftsbewegung habe – unter maßgeblicher Beteiligung von Ver.Di – dafür gesorgt, dass der ursprünglich marktradikale Kurs der Europäischen Kommission nachhaltig korrigiert werde. „Um so bedauerlicher“, sei es, so Ott, „dass die Bundesregierung offenbar diese Korrektur nicht nachvollziehen will. Der vorgelegte Entwurf folgt im Prinzip dem Muster: Profitable Verkehre werden privat betrieben, defizitäre Verkehre werden von der Allgemeinheit bezahlt.“

Dieser Ansatz entspreche weder den europapolitischen und -rechtlichen Vorgaben der VO 1370 noch der bisherigen bewährten ÖPNV-Praxis in Deutschland. „Wenn dieser Gesetzentwurf nicht bei der nun beginnenden Gesetzgebung korrigiert wird, droht die Gefahr, dass wir in Deutschland einen ungeregelten freien Wettbewerb auf Kosten der Fahrgäste, der Beschäftigten im ÖPNV und aller Steuerzahler bekommen“, warnte Ott.

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