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Googles Statistikdienst Datenschützer droht Analytics-Nutzern mit Klagen

Wer hierzulande Googles Statistikdienst Analytics nutzt, dem droht Ärger: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte nennt die Nutzung der Anwendung in Deutschland unzulässig. Er will nun mit Datenschutzkollegen Musterklagen vorbereiten - dabei hatte Google bei Analytics nachgebessert.
Google-Zentrale: 2006 erinnerten Demonstranten den US-Konzern ans Firmen-Credo

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Foto: KIMBERLY WHITE/ REUTERS

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will nicht mehr mit Google über eine Anpassung des Online-Statistikdienstes Analytics an deutsches Datenschutzrecht verhandeln. Caspar erklärte der " Frankfurter Allgemeinen Zeitung ", seine Behörde habe die Gespräche abgebrochen. Caspars Begründung: "Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat."

Googles deutscher Datenschutzbeauftragter Per Meyerdierks äußert sich überrascht, ein Abbruch der Gespräche mit den Datenschutzbehörden sei ihm nicht bekannt. Der umstrittene Dienst Analytics ist eines von vielen Programmen, das Betreiber von Webseiten einsetzen können, um zu messen, wie viele Besucher ihre Angebote nutzen, wie lange sie auf welchen Seiten sind, woher sie kommen, welche Rechner und Programme sie nutzen.

Die deutschen Datenschutzbehörden haben Ende 2009 einen gemeinsamen Beschluss veröffentlicht, wie solche Dienste gestaltet sein müssen, um deutschem Datenschutzrecht zu entsprechen. Das Papier ( PDF-Dokument ) enthält diese fünf Forderungen:

  • Die Nutzer der Web-Seiten müssen eine Möglichkeit haben, der Erstellung von Nutzungsprofilen zu widersprechen.
  • Die pseudonymisierten Nutzungsdaten (pseudonymisiert, da bei einer Analyse der Seitenaufrufe nicht die Namen der Nutzer erfasst werden, sondern nur andere Daten wie zum Beispiel die IP-Adressen ihrer Computer) dürfen nicht mit anderen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden.
  • Betreiber von Web-Angeboten, die Analyseprogramme nutzen, müssen ihre Besucher darüber informieren, dass sie diese Programme einsetzen und wie man der Profilbildung widersprechen kann.
  • Seitenbetreiber dürfen personenbezogene Daten der Nutzer ohne Zustimmung nur in Ausnahmefällen erfassen - wenn die Nutzung des Angebots anders nicht möglich ist.
  • Die vollständigen IP-Adressen der Besucher einer Seite dürfen nur erfasst werden, wenn diese dem zustimmen.

Caspar wirft Google nun vor, dass die Analytics-Software vollständige IP-Adressen ohne Zustimmung der Nutzer erfasst.

Google bietet Analytics-Deaktivierung

Nun hat Google im Mai 2010 zwei Ergänzungen für Analytics veröffentlicht, die gerade das verhindern. Zum einen können Nutzer eine Browser-Erweiterung von der Google-Datenschutzseite laden , die eine Erfassung ihres Surfverhaltens bei allen Web-Angeboten verhindert, die Analytics nutzen. Allerdings ist diese Browser-Erweiterung nicht für die zwei Alternativ-Browser Safari und Opera verfügbar, was der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar nun kritisiert. Dadurch würden etwa zehn Prozent der Internetnutzer in Deutschland von der Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen.

Ein zweites Angebot zur Datenreduzierung richtet sich an die Seitenbetreiber, die Analytics einsetzen: Sie können in der Software einrichten, dass die übertragenen IP-Adressen der Besucher so verkürzt werden, dass eine geografische Lokalisation nur noch grob möglich ist, eine Unterscheidung der einzelnen Seitenbesucher aber nicht mehr.

Googles Datenschutzbeauftragter Meyerdierks ist der Ansicht, dass man mit diesen Änderungen den von den "deutschen Datenschutzbehörden in dem Beschluss festgesetzten technischen Forderungen entsprochen" habe.

Dass die Analytics-Deaktivierung nur per Browser-Zusatzprogramm funktioniert, erklärt eine Firmensprecherin so: Dies sei eine Forderung der deutschen Datenschützer gewesen, man habe die gesamte technische Umsetzung mit den zuständigen Stellen besprochen.

Ob das so ist, will der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar beim nächsten Treffen der deutschen Datenschutzbehörden, dem sogenannten Düsseldorfer Kreis klären. Man werde auch prüfen, ob die Datenschützer gegen deutsche Nutzer von Google Analytics vorgehen. Caspar erklärte, man prüfe einen Musterprozess "gegen ein größeres Unternehmen" und drohte, auf Analytics-Nutzer könne "ein empfindliches Bußgeld" zukommen.

lis