USA wollen Fluggastdaten langfristig speichern

Reinhard Priebe, Verhandlungsführer für das Innenkommissariat der EU-Kommission, sagte auf dem European Jurists Forum in Luxemburg, die US-Amerikaner wollten nicht wochen- oder monatelang speichern, "es geht da um Dekaden".

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Von
  • Monika Ermert

In den aktuellen Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen zum Transfer von Fluggastdaten an US-Behörden fordern Vertreter der USA lange Speicherzeiten. Der Verhandlungsführer für das Innenkommissariat der Europäischen Kommission, Reinhard Priebe, sagte auf dem European Jurists Forum in Luxemburg, den US-Amerikanern gehe es bei der Speicherung nicht um Wochen oder Monate, sondern "es geht da um Dekaden". Priebe will das diese Woche erzielte Ergebnis der Unterhändler in Kürze dem EU-Parlament vorlegen.

Unterdessen hat der US-amerikanische Senat eine Resolution verabschiedet, durch die das US-Ministerium für innere Sicherheit aufgefordert wird, Bestrebungen der EU zurückzuweisen, den bisherigen Passagierdatenaustausch einzuschränken. Diese müsse nützlich für die Identifizierung von Terroristen und andere gefährliche Kriminelle bleiben.

Priebe bezeichnete die – seiner Ansicht nach – letztlich nur in wenigen Mitgliedsländern verbreitete Skepsis gegen das Speichern von Daten etwa bei der Vorratsdatenspeicherung als zu emotional. Er könne nicht nachvollziehen, warum eine Speicherzeit von sechs Monaten die Grundrechte nicht beeinträchtigen soll, eine Frist von sechs Monaten und einem Tag aber schon. Diese Grenze hatte das Bundesverfassungsgericht in ihrem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gezogen. Priebe, der auch das zweite Abkommen zum Bankdatentransfer (TFTP) ausgehandelt hatte, räumte ein, dass der Bankdatentransfer und die Passagierdatenregelung "nicht perfekt" seien. Beim Bankdatentransfer hapere es etwa an Rechtsmitteln für die Bürger.

Der grüne Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht kritisierte, die EU-Kommission sei früher einmal Hüterin der Verträge gewesen und habe die Grundlagen der EU verteidigt; inzwischen liefere sie sich nur noch einen Wettstreit mit dem Ministerrat, wer der bessere Gesetzgeber und die bessere Regierung für die EU sei. Dem EU-Parlament falle es mittlerweile allein zu, die verfassungsrechtlichen Grundlagen einzubringen und als eine Art Opposition zu fungieren. Der Europäische Gerichtshof, der eigentlich die Grundwerte verteidigen soll, glänze durch Abwesenheit.

Auf der Tagung in Luxemburg wurde auch diskutiert, dass der Europäische Gerichtshof die Grundrechtsfrage im Verfahren über die Vorratsdatenspeicherung ausgeklammert hat. EUGH-Generalanwältin Juliane Kokott sagte, entgegen anders lautender Aussagen sei aktuell kein Verfahren anhängig, um die Grundrechtsfestigkeit zu prüfen. Die Entscheidung des Gerichtshofs, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sorge dafür, dass der Binnenmarkt besser funktioniere, wurde selbst vom Vertreter der EU-Kommission als angreifbar bezeichnet.

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri interpretierte die Argumentation des Gerichts dahingehend, der Wettbewerbsnachteil solle ausgeglichen werden, indem flächendeckend in ein Grundrecht eingegriffen werde. Ähnlich sehe es beim geplanten europäischen Flugpassierdatenaustausch aus, meinte der belgische Juraprofessor Paul de Hert von der Freien Universität Brüssel. Möglicherweise hätten fünf Länder solch einen Datenaustausch eingeführt. Mit der geplanten Richtlinie werde er aber fläschendeckend eingeführt. Einzelne Mitgliedsländer sprächen hier auch über lange Speicherzeiten von fünf bis zehn Jahren. (anw)