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Youtube-Star „Julien“ verurteilt

Volksverhetzung statt „Videokunst“

Westerkappeln/Tec...

Der Internet-Blogger „Julien“ ist ein YouTube-Star. Fast 1,3 Millionen Fans haben seinen Kanal abonniert. In seiner Wortwahl ist der selbsternannte „Videokünstler“ nicht zimperlich. Vergangenes Jahr hat er in Westerkappeln einen Clip zum Bahnstreik produziert, in dem er die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) übel beleidigt. Das Amtsgericht Tecklenburg hat den Blogger nun wegen Volksverhetzung verurteilt.

Dietlind Ellerich, Frank Klausmeyer

„JuliensBlog“ hat bei Youtube fast 1,3 Millionen Fans. In seinen Clips ist der 27-Jährige nicht zimperlich bei der Wortwahl. Für ein vergangenes Jahr in Westerkappeln produziertes Video über die Lokführer kassierte der Blogger jetzt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung.
„JuliensBlog“ hat bei Youtube fast 1,3 Millionen Fans. In seinen Clips ist der 27-Jährige nicht zimperlich bei der Wortwahl. Für ein vergangenes Jahr in Westerkappeln produziertes Video über die Lokführer kassierte der Blogger jetzt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Foto: Gunnar A. Pier

Der Internet-Blogger „Julien“ ist ein YouTube-Star. Fast 1,3 Millionen Fans haben seinen Kanal abonniert. In seiner Wortwahl ist der selbsternannte „Videokünstler“ nicht zimperlich. Vergangenes Jahr hat er in Westerkappeln einen Clip zum Bahnstreik produziert, in dem er die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) übel beleidigt. Das bundesweite Medienecho hat den 27-Jährigen offenbar selbst überrascht, die Zahl der Anzeigen wohl auch. Das Amtsgericht Tecklenburg hat den Blogger am Mittwoch nun wegen Volksverhetzung verurteilt.

Es waren wenige Minuten, die es in sich hatten. Davon konnten sich im Sitzungssaal des Amtsgerichtes Tecklenburg am Mittwoch alle überzeugen, als sie den Clip sahen, den der Angeklagte, dessen Wohnort ungenant blieb, im Mai 2015 in Westerkappeln produziert und in seinem „JuliensBlog“ hochgeladen hatte.

Blogger „Julien“ über die Lokführer

Nicht nur, dass der 27-Jährige im Film die GDL mit Anreden wie Hurensohn-Armee, Drecksbastarde, oder dämliche Spatzenhirne unterlegte, der Clip gipfelte in der Forderung „Vergasen sollte man die Mistviecher” und in der Überlegung „Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden ? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr den Zug und zwar umsonst. Und ohne zu streiken”. Die letzten Sätze unterlegte er mit Bildern von Menschen in Gaskammern des Vernichtungslagers Auschwitz.

Knapp 800 000 Klicks sammelte „JuliensBlog“ binnen vier Monaten mit diesem Clip, in den der Macher nach eigenem Bekunden drei bis vier Stunden Arbeit gesteckt hatte. Wenn er mit einem bis zwei Euro für 1000 Klicks bezahlt werde, habe er für dieses Video also 800 bis 1600 Euro bekommen, rechnete der Staatsanwalt vor. „So viel hätte ich auch gern“, kommentierte er die Einnahmen später in seinem Plädoyer.

Als selbstständige Blogger scheint „Julien“ gut über die Runden zu kommen. Seine Verteidiger legen dem Gericht eine Bescheinigung über das Einkommen des „Videokünstlers“ im Jahr 2014 vor: rund 90 000 Euro sollen es gewesen sein.

„Julien“

„Es war witzig gemeint”, sagt die Youtube-Größe und erklärt, dass er bei der Produktion eines Videos in eine Art Rolle schlüpfe. Er vergleicht sich mit Arnold Schwarzenegger, dem keiner vorwerfe, in seinen Filmen Unmengen von Menschen zu töten. „Ich habe noch krassere Sachen gemacht, nur ohne NS-Zeit. Dass man das in Deutschland nicht darf, habe ich nicht gewusst”, sagt er, während Staatsanwalt und Richter kopfschüttelnd dem Mann begreiflich zu machen versuchen, dass er die Grenze des Erlaubten deutlich überschritten habe. „Ich mag´s mir nicht vorstellen, wie Juden, die Auschwitz entkommen sind, oder Angehörige von ermordeten Juden den Clip empfinden”, betont der Richter. Er ist überzeugt, dass es dem Mann auf die Pointe angekommen sei und darauf, möglichst viel Geld zu machen.

Der Richter

Das Argument, dass andere ebenfalls öffentlich Witze über die NS-Zeit machen, lässt das Gericht nicht gelten und weist einen Antrag der Verteidigung zurück, die im Sitzungssaal Filme von Anke Engelke, Stefan Raab, „Stromberg“ und Co. zeigen möchte, die angeblich ebenso provozieren.

Es ist ein Hin und Her, das sich am Mittwoch über knapp zwei Stunden hinzieht. Was die Staatsanwaltschaft und das Gericht als bewusste Grenzüberschreitung um des Verdienstes willen sehen, beschreiben der Angeklagte und seine Verteidiger als Kunstform, in der nichts echt sei, und als Kunstfreiheit.

Gebetsmühlenartig wiederholt der 27-Jährige, er habe keinen Bezug zur NS-Zeit, seine Kunst inklusive ihrer rauen Sprache entspreche dem Zeitgeist. Und sein Verteidiger wendet ein, der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) sei in einer Zeit entstanden, als die NS-Zeit den Menschen noch in Erinnerung war, und somit nicht mehr zeitgemäß wäre.

Es ist der Mangel an Einsicht und Unrechtsbewusstsein, den Staatsanwalt und Richter ebenso kritisieren, wie die Tatsache, dass der Blogger aus eigener Initiative keine Anstrengung unternommen hatte, den Clip sperren zu lassen.

§ 130 Absatz 3 StGB

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Gegen einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und einer Geldauflage von 14 000 Euro hatte „Julien“ Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht sah den Verstoß gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuches als erwiesen an. Wegen der Beschränkung der Anklage auf Paragraf 130 Absatz 3, in dem insbesondere die Verharmlosung der unter der Herrschaft des Nationalsozialisten begangenen Verbrechen unter Strafe gestellt wird, reduzierte der Richter die Haftzeit nun um zwei Monate, verlängerte die Bewährungszeit um ein Jahr und erhöhte die Geldauflage auf 15 000 Euro. Er folgte damit dem Staatsanwalt, der eine Auflage in Höhe von zwei Monatsgehältern gefordert hatte. Außerdem muss der 27-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Was „JuliensBlog“ sonst noch auf die Menschheit ablässt, ist vielleicht nicht strafbar, aber zutiefst geschmacklos. Eine Kostprobe aus seinem Clip „Weiberkram“: „Joh, was geht ab, Ihr Schamlippen. Ich bin der Überking und Ihr seid wertlose Untergestalten.“ – Mehr will man eigentlich nicht wissen.