Bereits jetzt ist klar: Sowohl Ermittler des Bundes als auch aus den Ländern haben Überwachungssoftware der Firma DigiTask gegen Verdächtige eingesetzt. Der umstrittene Trojaner sollte für sie eine sogenannte Quellen-TKÜ ausführen, also die digitale Kommunikation abhören – zum Beispiel via Skype. Doch zumindest in Bayern wurde die Software auch dazu genutzt, auf dem Computer der Verdächtigen unerlaubte Screenshots zu machen.

Die Grünen glauben nun, dass Bundesbehörden von dieser Kompetenzüberschreitung wussten. "Es mehren sich die Anzeichen, dass eine Bundesbehörde eventuell bei der Verteilung der Schadsoftware eine koordinierende Funktion eingenommen haben könnte", sagte ihr Netzexperte Konstantin von Notz ZEIT ONLINE.

Das wäre neu. Denn das BKA hatte bisher darauf verwiesen, dass die Länder bei der Anschaffung von Überwachungssoftware völlig autark vorgegangen seien. Man gebe keine "Dienstanweisungen" an die Länder, hatte ein hochrangiger Vertreter des BKA noch am Dienstag gesagt. Ihm sei auch nicht bekannt, welche Software die Bundesländer zur Überwachung der digitalen Kommunikation nutzten.

Die Grünen wollen nicht sagen, welche Hinweise sie bekommen haben, die sie vom Gegenteil überzeugt haben. Doch wenn eine Bundesbehörde tatsächlich die Verbreitung einer Überwachungssoftware unterstützt hätte, die mehr kann als sie darf, dann wäre das ein "handfester Skandal", finden sie. Die Grünen fordern Aufklärung durch die Bundesregierung.

Grundsätzlich kaufen sowohl Landes-, als auch Bundesbehörden "multifunktionale Rohlinge" für Trojaner bei der Firma DigiTask. Bei der Programmierung der Software habe es zwischen BKA und Landeskriminalämtern einen "Austausch auf Expertenebene" gegeben, wird beim BKA und im Bundesinnenministerium bestätigt. Allerdings gebe es keine "Dachorganisation", die den Einsatz von Überwachungssoftware auf Bundes- und Länderebene koordiniere, heißt es im Innenministerium.

Dort wird außerdem darauf verwiesen, dass das BKA wegen Missbrauchsgefahr den Kauf der "Standardversion" der Software abgelehnt habe. Eben weil sie mehr Funktionen hat und damit gegen die Grundrechte der Betroffenen verstoßen kann.

Was die Länder tun und lassen, könne man nicht kontrollieren, heißt es im Innenministerium. Schließlich lebe man in einem föderalen Staat, Polizei ist Ländersache. Die Standardversion des Trojaners berge zwar die Gefahr eines Missbrauchs in sich, sei aber nicht per se rechtswidrig. Daher sei es auch nicht von vornherein zu verurteilen, wenn die Länder sie verwendeten. Diese müssten dann eben darauf achten, dass die Software nur die richterlich genehmigte Quellen-TKÜ, nicht aber eine Online-Durchsuchung durchführe, so die Position des Innenministeriums.