Der am Wochenende vom Chaos Computer Club enttarnte Staatstrojaner stammt aus Bayern und ist vom dortigen Landeskriminalamt eingesetzt worden. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigt. Damit handelt es sich also um einen Bayerntrojaner. Wenn da nicht eine Besonderheit wäre, die die Vermutung zulässt, dass auch andere Bundesländer die gleiche problematische Software eingesetzt haben könnten. Doch der Reihe nach.

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2009. Damals erlaubte das Amtsgericht Landshut (II Gs 833/10) die "Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs" einer verdächtigen Person nach Paragraf 100a Strafprozessordnung . Genehmigt wurde dabei ausdrücklich auch die "Überwachung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS und der verschlüsselte Telekommunikationsverkehr über Messenger wie z.B. Skype". Mit anderen Worten, der Ermittlungsrichter gestattete der Polizei den Rechners der betroffenen Person auszuspähen.

Die Polizei kopierte daraufhin ein Programm auf den Rechner des Verdächtigen und begann mit seiner Überwachung – es ist eben jenes Programm, das der Chaos Computer Club nun gefunden und analysiert hat . Das erklärte nun der Anwalt des Betroffenen , Patrick Schladt.

Der CCC war übrigens nicht der erste, der das Vorgehen für rechtswidrig hielt. Am 25. Januar 2011 stellte die übergeordnete 4. Strafkammer des Landgerichts Landshut fest , dass die Polizei dabei zu weit gegangen war. Denn sie hatte nicht nur Skype abgehört. Ihre auf dem Rechner eingeschleuste Software erstellte auch Bildschirmfotos "des Internet-Browsers Firefox im Intervall von 30 Sekunden zur Überwachung der über https geführten Telekommunikation". Insgesamt landeten so ungefähr 60.000 Bildschirmfotos in der Ermittlungsakte. 

Das aber war nach Ansicht des Landgerichtes rechtswidrig. Das Anfertigen von Bildschirmfotos verstößt gegen die Verfassung, weil dabei die Privatsphäre verletzt wird und es nichts mit der Kommunikation zu tun hat – wenngleich die bayerische Polizei so argumentierte.

Zitat aus dem Beschluss des Landgerichts: "Zwar ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 02.04.2009 nicht rechtswidrig, wohl aber seine Umsetzung, soweit die grafischen Bildschirminhalte kopiert, also sog. Screenshots gefertigt wurden." Denn es handele sich beim "Schreiben einer E-Mail" noch nicht um einen Telekommunikationsvorgang, dieser sei erst mit dem Absenden gegeben.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen." Das dürfte damit erledigt sein, da bereits ein Gericht festgestellt hat, dass der Einsatz des Bayerntrojaners illegal war.