GEZ-Superbehörde kann kommen: ARD-Gutachter nickt Datensammelei ab

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Ich habe selten so viel versteckte Häme in einer Pressemitteilung gelesen. Die geplante Beitragsreform für die Öffentlich-Rechtlichen, die 2013 umgesetzt werden soll, hat im Vorfeld für einigen Wirbel gesorgt. Im Mittelpunkt steht die Abschaffung der Gerätesteuer, die künftig durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt werden soll. Gleichzeitig steigen die Gebühren für all diejenigen, die bisher nur ein Radio oder ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ angemeldet hatten, da die Abgaben einfach auf den bisherigen Höchstsatz von 17,98 Euro pro Monat angehoben werden. Tatsächlich ist es so, dass jeder zahlt, selbst wer wie ein Höhlenmensch ohne Rundfunk-Equipment in seiner Wohnung haust.

Um eine schlagkräftige Kontrollinstanz der ARD zur Seite zu stellen, soll die Gebühreneinzugszentrale ordentlich Kompetenzen zugeschustert bekommen. Geplant ist eine Art kontinuierliche Rasterfahndung, die dadurch gewährleistet wird, dass die GEZ die Datensätze örtlichen Einwohnermeldeämter durchwühlen darf – und zwar regelmäßig. Darüber hinaus wird die Behörde selbst tätig und darf und unter Straf- und Bußgeldandrohungen Auskunftsrechte gegenüber jedem volljährigen Bundesbürger geltend machen. Was das konkret heißt? Name, Geburtsdatum, vorherige Namen, Datum von Einzug und Autozulassung und bei Betrieben informative Dinge wie die Anzahl der Beschäftigten, Branchenzugehörigkeit und die Kartografisierung des kompletten Fuhrparks. Damit die Informationskette niemals unterbrochen wird, müssen Wohnungswechsler zudem den Namen ihrer Nachmieter der GEZ mitteilen. WG-Bewohner müssen die Namen ihrer Kollegen angeben, ebenso wie jeder andere verpflichtet ist, der Behörde mitzuteilen, wer regelmäßig im Haushalt ein- und ausgeht. Zudem steht in den Plänen, dass auch nicht weiter benannte „Dritte“ für die GEZ als Gebührenkontrolleure tätig werden können, ganz im Sinne von „Mein Nachbar, der Denunziant.“ Nicht einmal das Finanzamt weiß soviel von den Bürgern.

Datenschützer laufen bereits Sturm, doch die ARD lässt sich von dem Vorhaben nicht abbringen. In völliger Ruhe hat die Sendeanstalt einen erfahrenen Juristen engagiert, der ein wenig Lobbyarbeit für das Vorhaben machen soll. Hans Peter Bull, der erste BRD-Datenschutzbeauftragte, durfte sich das Reformpapier einmal zur Brust nehmen und kam dabei heute zum überraschenden Ergebnis: Es ist alles prima-paletti.

Prof. Bull kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Danach sind insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.

Bitte was? ARD und ZDF haben das Gutachten, einen über 60-seitigen Paragrafenwälzer mittlerweile als PDF online gestellt. Hier werden wir Zeuge, wie ernste Bedenken mit einer wegwerfenden Handbewegung fortgewischt werden:

Nach den Meldegesetzen bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder findet seit langem ein regelmäßiger Datenabgleich zwischen Rundfunkanstalten bzw. GEZ und den Meldebehörden statt. Man könnte von „Kontrollmitteilungen“ sprechen, wie sie im Steuerrecht üblich und notwendig sind. Dass dieses Verfahren verfassungskonform ist, hat Hans D. Jarass bereits 1992 in einem Rechtsgutachten festgestellt. Aus heutiger Sicht ist dem wenig hinzuzufügen.

Das war’s. Es darf nicht vergessen werden, dass es um die Kontrolle von Gebührenzahlungen geht – nicht um Terrorismus oder das Vermeiden anderer schwerer Straftaten. Mit dem Gutachten will die ARD den Kritikern bereits im Vorfeld den Wind aus den Segeln nehmen. Dass Bull ganz auf der hauseigenen Linie argumentiert, ist ein prima Zufall. Der Sender reibt sich jedenfalls schon einmal die Hände. ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle dazu:

Für den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den bürokratischen Aufwand gering hält und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet. Das Gutachten von Prof. Bull bestätigt diese Verfahrensregelungen, die den Beitragspflichtigen entlasten, für einen effektiven Gesetzesvollzug sorgen und Beitragsgerechtigkeit gewährleisten.

Alles klar.

6 Kommentar

  1. Und was genau kann Ich als Bürger dagegen tun, damit es nicht soweit kommt? Weil das ist dann quasi Stasi-Light in meinen Augen, was da kommen würde.

  2. Hast du diesen Beitrag „gepusht“ oder warum tauchte der als neu in meinem FeedReader noch mal auf?

    Anbei die Frage, ob sich in der Sache noch was geändert hat seit damals.

  3. Hi,

    mich würde jetzt interessieren wie die Sache aussieht. Ist das alles so umgesetzt worden?

    Nahezu peinlich, dass ich das nicht weiß…

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