Das System Megaupload: Deshalb wurde der Sharehoster von Kim Schmitz geschlossen

Nach außen stellte sich Megaupload als legaler Anbieter dar, der lediglich eine technische Dienstleistung erbrachte und sich an die Vorgaben des DMCA hielt. Das aber war der Anklageschrift zufolge nur Fassade: Die Macher sollen mit absichtlichen Urheberrechtsverletzungen Millionen verdient und diese gefördert haben.

Artikel veröffentlicht am ,
Kim Schmitz vor Gericht in Neuseeland.
Kim Schmitz vor Gericht in Neuseeland. (Bild: AFP Photo / TV3 / Getty Images)

Den in der Anklageschrift als "Mega Conspiracy" bezeichneten Betreibern von Megaupload wird vorgeworfen, eine weltweite kriminelle Organisation betrieben zu haben, deren Mitglieder kriminelle Urheberrechtsverstöße und Geldwäsche in massivem Ausmaß begangen haben.

Inhalt:
  1. Das System Megaupload: Deshalb wurde der Sharehoster von Kim Schmitz geschlossen
  2. Nur ein virtuelles Schließfach?
  3. Belohnungen für Uploader

Seit 2005 soll Megaupload.com von den Mitgliedern der Mega Conspiracy um Kim Schmitz alias Kim Dotcom genutzt worden sein, um absichtlich Millionen von urheberrechtsverletzenden Kopien von Filmen, Fernsehserien, Musiktiteln, E-Books, Bildern, Computerspielen und anderer Software zu verbreiten. In den mehr als fünf Jahren seit Gründung von Megaupload sollen dessen Betreiber das Geschäft aggressiv ausgebaut und eine große Zahl weiterer Angebote geschaffen haben, die direkt oder zumindest finanziell mit Megaupload.com in Verbindung standen.

Megaupload.com soll mitunter die am 13.-häufigsten besuchte Website im Internet gewesen sein und zählte nach eigenen Angaben 180 Millionen registrierte Nutzer und im Durchschnitt 50 Millionen Besuche pro Tag. Dabei war Megaupload für rund vier Prozent des gesamten Internettraffics verantwortlich.

Das Prinzip Sharehoster

Megaupload folgte dem typischen Prinzip eines Sharehosters: Nutzer können beliebige Dateien hochladen, die dann unter einer eindeutigen URL für jeden abrufbar sind. Ein Verzeichnis mit den verfügbaren Dateien bietet die Seite selbst nicht an, entsprechende Listen finden sich aber auf tausenden anderen Websites. Mit einem Klick auf die entsprechende URL kann die Datei heruntergeladen werden, wobei Premiumnutzer schneller Downloads erhalten als normale Nutzer, die eine gewisse Zeit auf den Download warten müssen.

Zu den populärsten Websites mit Links auf Megaupload zählten laut Anklageschrift ninjavideo.net, megaupload.net, megarelease.net, kino.to, alluc.org, peliculasyonkis.com, seriesyonkis.com, surfthechannel.com, taringa.net, thepiratecity.org und mulinks.com.

Mitglieder der Mega Conspiracy sollen zudem mit Nutzern dieser Link-Sites Kontakt aufgenommen und sich in deren Foren engagiert haben. Einige der Angeklagten sollen einzelnen Nutzer erklärt haben, wie sie Links auf rechtsverletzende Inhalte auf Megaupload am besten finden können.

Und die Betreiber von Megaupload hätten anders als die Öffentlichkeit sehr wohl Zugriff auf Listen mit den auf ihren Servern gespeicherten Inhalten gehabt und diese genutzt, um gezielt nach Material zu suchen und dieses herunterzuladen, heißt es in der Anklageschrift.

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Nur ein virtuelles Schließfach? 
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Stärk 28. Jan 2012

Es wird sowieso bald wieder eine ähnliche Seite geben, die von seinen Mitarbeitern...

ohjeee 25. Jan 2012

Falsch. Guttenberg wurde von einem Teil der Netzgemeinde verurteilt, weil er fremde...

ohjeee 25. Jan 2012

Die Zusammensetzung des Waschmittels ändert sich nicht jede Woche. Das probiere ich...

ohjeee 25. Jan 2012

Doch ist er, sonst hätte er E-Mail-Verkehr&Server verschlüsselt bzw. hätte solche...



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