Deutschland wird das ACTA-Abkommen vorerst nicht unterzeichnen. Das ist ein erster Erfolg der Proteste in Deutschland gegen das umstrittene Abkommen. Die Weisung des Auswärtigen Amtes ist ein erster Schritt, aber noch kein großer Grund zur Freude. Eine solche Aussetzung ist eine beliebte Strategie, um abzuwarten, bis der Protest wieder kleiner wird. Die EU-Parlamentarier werden über ACTA im Sommer abstimmen. Jetzt gilt es, den Druck auf das EU-Parlament auch auf der Straße zu erhöhen, denn dort kann ACTA zu Fall gebracht werden! Da Nachverhandlungen am ACTA-Abkommen insgesamt ausgeschlossen sind, gibt es nur einen Weg: ACTA ad acta legen.

Am morgigen Samstag, den 11. Februar 2011 sind in über 50 Städten Deutschlands Aktionen und Demonstrationen angemeldet. Nachdem bereits in Polen, Tschechien, der Slowakei und Lettland das Abkommen vorläufig gestoppt wurde, rufen Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft dazu auf, das Trauerspiel um dieses Vertragswerk endgültig zu beenden. Der Vorsitzende des Digitale Gesellschaft e.V. Markus Beckedahl fordert zur Teilnahme auf: „Wer mit ACTA und dem Urheberrechtsregime nicht einverstanden ist, muss morgen auf die Straße gehen. ACTA ist intransparent, undemokratisch und schädlich. Es zementiert ein überkommenes Urheberrechtssystem, verhindert Innovation und ist für Menschen auf der ganzen Welt schädlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich klar von dem Vorhaben zu distanzieren und ACTA ein für alle Mal zu stoppen.“

Eine Übersicht über die angekündigten Demonstrationen und Aktionen im Rahmen des ACTA-Protesttages am 11. Februar 2012:
http://wiki.stoppacta-protest.info/Main_Page

Mehr Informationen zur „Stoppt ACTA“-Kampagne des Digitale Gesellschaft e.V. finden sich hier: http://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/acta-stoppen/

Der Digitale Gesellschaft e.V. ist Mitveranstalter der Berliner Demonstration gegen ACTA, die um 13 Uhr am Neptunbrunnen am Alexanderplatz startet.
http://www.stopactaberlin.de/

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Eine Meinung zu “Aussetzung der ACTA-Unterschrift: Kleiner Schritt in richtige Richtung

  1. Daniel sagt:

    Was mir bei der Debatte übrigens noch fehlt, ist das Informationen, die bei den Providern auflaufen auch den Strafverfolgungsbehörden zugänglich wären, letztlich also der Staat an Informationen kommen könnte, die nach den Beschränkungen des §100a StPO eigentlich nicht erheben darf. Wenn man sich mal das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ansieht, kann man eigentlich auch nicht der Ansicht sein, dass ACTA verfassungskonform umbesetzt werden kann. Jeder der das dennoch will, ist im Prinzip ein Verfassungsfeind.

    Wäre übrigens mal eine berechtigte Frage, inwiefern der Verfassungsschutz solche Verfassungsfeinde, zu denen die Content-Mafia gehört, im Bereich Hochschulrecht aber zum Beispiel auch die Bertelsmann-Stiftung – denn das verfassungswidrige Hamburger Hochschulgesetz ist letztlich auf dem Mist von Bertelsmann und der Hamburger Handelskammer gewachsen.

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